Beschwerdemöglichkeit im Jugendamt

Diese Seite informiert Sie über die Möglichkeiten der Beschwerde im Zusammenhang mit den Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sollten Sie mit der Zusammenarbeit oder der Bearbeitung Ihres Anliegens unzufrieden sein, möchten wir Sie ermutigen, dies mitzuteilen. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bemühen uns, gemeinsam eine Lösung zu finden. 

Sie erreichen uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten. Wir leiten Ihr Anliegen an die zuständige Person weiter.


Ombudschaft

Eine Ombudschaft ist eine unabhängige Stelle, die zwischen Bürger*innen und Institutionen vermittelt, Beschwerden prüft und bei Konflikten unterstützt.
Unabhängig bedeutet: Die Ombudsstelle gehört nicht zum Jugendamt.

Wenn Sie mit einer unabhängigen Stelle sprechen möchten, kann die Ombudsstelle Jugendhilfe NRW Sie unterstützen.

Die Ombudsstelle hilft Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei Fragen oder Problemen mit dem Jugendamt.

Die Ombudsstelle erklärt Ihre Rechte und hilft bei Problemen. Zum Beispiel bei:

  • Hilfen zur Erziehung
  • Beistandschaften
  • Unterhaltsvorschuss.


Die Ombudsstelle unterstützt Sie dabei:

  • Ihre Rechte zu verstehen
  • Beschwerden vorzubringen
  • Lösungen bei Konflikten mit dem Jugendamt zu finden.

 

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle Jugendhilfe NRW.

Ombudschaft Jugendhilfe NRW