neugierige Kühe
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Pillendose und Spritze
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Gänse mit Wasser
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Getreide
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Biene auf Löwenzahn
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Welpen, Kitten und andere Heimtiere
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Koi an der Wasseroberfläche
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Industrielle Fleischverarbeitung
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TAM-Datenbank/Antibiotika

Spritz und Ampulle
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Mit den Änderungen im Tierarzneimittelgesetz wurden zum 01.01.2023 insbesondere Umgestaltungen bezüglich der Dokumentationspflichten bei Antibiotikaverwendungen sowohl für die Tierärztinnen und Tierärzte als auch für die Halterinnen und Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten vorgenommen.

Neben dem Antibiotikaminimierungskonzept gibt es nun auch eine Pflicht zur Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung für die Tierarztpraxis.

  • Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV)

    Die Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung ist aufgrund von EU-Vorgaben in das Tierarzneimittelgesetz aufgenommen worden. Hiernach müssen Tierärztinnen und Tierärzte ab dem 01.01.2023 jede Verwendung (Verschreibung, Anwendung oder Abgabe) von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei Tieren aller Nutzungsarten von Rind, Schwein, Huhn und Pute, unabhängig von der Bestandsgröße, in der HIT TAM-Datenbank erfassen. Das bedeutet, dass auch Antibiotika-Einsätze in privaten Haus- und Hobbyhaltung gemeldet werden müssen. Zwischen folgenden Nutzungsarten wird unterschieden:

    NutzungsartErläuterungen
    Rinder

    Milchkühe

    Rinder, zur Milcherzeugung, ab erster Abkalbung
    Kälber, Zukauf
    Nicht auf dem Betrieb geborene Kälber ab Einstallung bis 12 Monate
    Mastrinder
    Mastrinder ab 12 Monate
    Sonstige Rinder
    Rinder ab 12 Monate, weder Milchkühe noch Mastrinder
    Kälber, eigene Aufzucht
    Auf dem Betrieb geborene Kälber bis 12 Monate
    Rinder im Transit
    Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden
    Schweine­
    Saugferkel
    Nicht abgesetzte Ferkel ab Geburt bis zum Absetzen vom Muttertier
    Ferkel unter 30 kg
    Abgesetzte Ferkel bis 30 kg
    Mastschweine
    Mastschweine ab 30 kg
    Zuchtschweine
    Zuchtsauen und Zuchteber ab Einstallung zur Ferkelerzeugung
    Sonstige Schweine
    Nicht zur Mast bestimmte Schweine ab 30 kg
    Schweine im Transit
    Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden
    Hühner
    Masthühner
    Masthühner ab Schlupf
    Legehennen
    Zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab Aufstallung im Legebetrieb
    Junghennen
    Zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab Schlupf bis zur Aufstallung im Legebetrieb
    Hühner-Eintagsküken
    Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport
    Sonstige Hühner
    Hühner, weder Masthühner, Legehennen, Junghennen noch Eintagsküken
    Puten
    Mastputen
    Mastputen ab Schlupf
    Puten-Eintagsküken
    Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport
    Sonstige Puten
    Puten, weder Mast noch Eintagsküken

    Kursive und unterstrichene Tierarten sind auch Nutzungsarten des Antibiotikaminimierungskonzeptes.

  • Antibiotikaminimierungskonzept (ABM)

    Das Antibiotikaminimierungskonzept ist grundsätzlich bereits seit dem Jahr 2014 bekannt und hat zum Ziel, dass die Antibiotikaanwendung in der Nutztierhaltung reduziert und gleichzeitig die Entstehung resistenter Bakterien verhindert wird. In der HIT TAM-Datenbank müssen dafür unter Bezug auf die Nutzungsart Antibiotika-Einsätze und Tierzahlen gemeldet werden. Deutschlandweit werden aus den gemeldeten Antibiotikadaten Kennzahlen für die Nutzungsarten errechnet. Tierhalterinnen und Tierhalter die mit ihrer individuellen betrieblichen Therapiehäufigkeit eine der Kennzahlen überschreiten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes im Betrieb ergreifen.

    Ab dem 01.01.2023 sind auch hier einige Änderungen in Kraft getreten.

    Mitteilungspflichtige Nutzungsarten ABM

    Eine mitteilungspflichtige Nutzungsart muss in der HIT TAM-Datenbank grundsätzlich 14 Tage nach Beginn der Haltung gemeldet werden. Für das Antibiotikaminimierungskonzept sind grundsätzlich zehn der insgesamt zwanzig Nutzungsarten als mitteilungspflichtig vorgesehen. Die tatsächliche Mitteilungspflicht entscheidet sich nach der jeweiligen Bestandsgröße.

    Ab dem 1. Halbjahr 2023 besteht eine Mitteilungspflicht für Betriebe, wenn pro Nutzungsart durchschnittlich mehr als die aufgeführte Tierzahl im Halbjahr gehalten wird:

    NutzungsartZeitraum
    Tierzahl
    Kälber, Zukauf
    ab Einstallung bis 12 Monate
    25
    Milchküheab erster Abkalbung
    25
    Ferkelab dem Absetzen bis 30 kg
    250
    Mastschweine
    ab mehr als 30 kg250
    Saugferkelab Geburt bis zu Absetzen
    *wenn Mitteilungpflicht für Zuchtschweine besteht
    ZuchtschweineSauen und Eber ab Einstallung zur Ferkelerzeugung
    85
    Masthühner
    ab dem Schlupf
    10.000
    Junghennen
    ab dem Schlupf bis zur Aufstallung im Legebetrieb
    1.000
    Legehennen
    ab Aufstallung im Legebetrieb
    4.000
    Mastputen
    ab dem Schlupf
    1.000

    Die Mitteilungspflicht in der HIT TAM-Datenbank ist zu beenden, sobald ein Betrieb aufgelöst wurde oder die Bestandsuntergrenze nicht mehr überschritten wird. Hierbei können Sie die Hilfe zur Änderung der Mitteilungspflicht nutzen.

    Meldungen in der HIT TAM-Datenbank

    Sofern in einem mitteilungspflichtigen Betrieb in einem Halbjahr Antibiotika verwendet wurden, müssen vom Betrieb spätestens 14 Tage nach Ende des Halbjahres (14.01. und 14.07.) der Anfangsbestand und die Bestandsveränderungen in der HIT TAM-Datenbank gemeldet werden.
    Sofern im Halbjahr kein Antibiotika eingesetzt wurde, ist eine Nullmeldung in der HIT TAM-Datenbank abzugeben. Hierbei können Sie die Hilfe zur Eingabe der Nullmeldung nutzen.

    Die Antibiotika-Meldungen müssen von der Tierarztpraxis vorgenommen werden (siehe Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung). Der Tierhaltungsbetrieb ist nicht mehr berechtigt, die Behandlungen mit Antibiotika selbst in der HIT TAM-Datenbank einzutragen.

    Zur Kontrolle Ihrer Eingaben in der HIT TAM-Datenbank können Sie diesen Überprüfungsbogen nutzen.

    Meldungen können grundsätzlich nur noch elektronisch in der HIT TAM-Datenbank vorgenommen werden. Es kann jedoch weiterhin ein Dritter mit der Meldung beauftragt werden (Tierhalter-Erklärung in HIT TAM-Datenbank notwendig).

  • Kennzahlen

    Die Kennzahlen werden auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einmal jährlich, jeweils am 15.02., bekannt gegeben (aktuellen Kennzahlen: 2025/II und 2026/I).

    Die individuelle betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit muss für das 1. Halbjahr bis zum 01.09. und für das 2. Halbjahr bis zum 01.03. mit den jeweils gültigen Kennzahlen vergleichen und vom Betrieb dokumentiert werden.

    Bei Überschreitung der Kennzahlen sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

    KennzahlMaßnahme
    Überschreitung Kennzahl 1Beratungsgespräch zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes mit der Tierarztpraxis vereinbaren.

    Überschreitung Kennzahl 2



    Beratung und Erstellung eines Maßnahmenplans durch die Tierärztin oder den Tierarzt.

    Der Maßnahmenplan muss der Behörde für das 1. Halbjahr bis zum 01.10. und für das 2. Halbjahr bis zum 01.04. vorgelegt werden.

    *Bei wiederholter Überschreitung der Kennzahl 2 im unmittelbar folgenden Halbjahr, muss für dieses Halbjahr kein Maßnahmenplan erstellt werden. Dies bedeutet, dass pro Kalenderjahr maximal ein Maßnahmenplan erstellt werden muss.