Wissenwertes für Heimtierhalter

Tierschutzgesetz
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden und Schäden zugefügt werden.
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Neben den allgemeinen Vorschriften im § 2 des Tierschutzgesetzes gibt es für einzelne Tierarten spezielle Rechtsvorschriften. Ansonsten wird zur Beurteilung einer Tierhaltung auf Urteile, Gutachten und Leitlinien zurückgegriffen.
Hunde
Die Tierschutz-Hundeverordnung ist eine spezielle tierschutzrechtliche Vorschrift für die Haltung von Hunden.
Einem Hund der nicht tierschutzgerecht gehalten wird, können dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden entstehen. Da der Hund ein Rudeltier ist, muss bei der Haltung auf ausreichend Sozialkontakt mit anderen Hunden und/oder der Bezugsperson (meist der Halter) geachtet werden. Der Halter ist zur Gesundheitsfürsorge und -vorsorge verpflichtet. Hierzu zählt jedoch nicht nur den Hund von einem Tierarzt behandeln zu lassen, sondern unter anderem auch die Unterbringung des Tieres täglich zu prüfen und den Aufenthaltsbereich sauber zu halten. Eine Anbinde- und Zwingerhaltung ist unter speziellen Anforderungen möglich, welche in § 6 und § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt sind.
Katzen
Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke am 19.12.2022 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Diese tritt am 13.02.2023 in Kraft.
Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet, folgendes sicherzustellen:
- Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
- Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn - Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.
- Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
Kaninchen
Werden Kaninchen gewerbsmäßig als Nutztiere gehalten, gelten die Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese stehen im gesonderten Kapitel in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (siehe hierzu Paragraphen 1 bis 4 sowie 31 bis 37).
Für die private Haltung von Kaninchen gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Eine Zusammenfassung können Sie dem Merkblatt Anforderungen an das Halten von Kaninchen (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) entnehmen.
Eine art- und bedürfnisgerechte Haltung ist sicherzustellen – siehe hierzu unter weitere Kleintiere.
Reptilien
Vor der Anschaffung von Reptilien sollte man sich intensiv über die Biologie und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen dieser Tiere informieren. Reptilien sind in Deutschland nicht heimisch. Bei der Vorbereitung der Terrarien ist somit neben der Einrichtung auch auf eine angemessene Klimasteuerung zu achten. Neben der Temperatur, bei der häufig auch Tag- und Nachtschwankungen berücksichtigt werden müssen, spielen Luftfeuchtigkeit und die Beleuchtung mit bestimmten Lichtwellenlängen eine große Rolle. Vor dem Kauf muss man sich zudem über eine art- und bedürfnisentsprechende Ernährung und Pflege erkundigen und diese sicherstellen.
In den Tierschutzleitlinien zur Haltung von Reptilien werden tierschutzrechtliche Mindestanforderungen aufgeführt. Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteratur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht ausreichend.
weitere Kleintiere
Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Haltung von Haustieren reizvoll. Kinder können durch den frühen Kontakt zu Tieren ein gewisses Maß an Verantwortung, Respekt und Sorgfalt erlernen. Es ist allerdings zu beachten, dass Kinder alleine nicht in der Lage sind, die Tiere vollumfänglich art- und bedürfnisgerecht zu versorgen. Es bedarf daher in jedem Fall der Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, welche die Verantwortung für die Haltung des Tieres übernimmt. Vor dem Kauf eines Haustiers ist es wichtig, sich über das Tier und die Haltungsbedingungen zu informieren.
Auf der Internetseite der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. stehen tierartspezifische Merkblätter zur Verfügung.







