
Häufig gestellte Fragen
Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden?
Bei Erziehungsfragen sind wir für alle, die in Bad Oeynhausen, Hille, Minden, Petershagen oder Porta Westfalica wohnen zuständig.
Menschen, die im Altkreis Lübbecke leben wenden sich bitte an folgende Einrichtung:
Familienberatungsstelle des Diakonischen Werkes
Pfarrstr. 5
D-32312 Lübbecke
Telefon (05741)9559
Email: familienberatungsstelle@web.de
Bei Schulfragen ist die Regionale Schulberatungsstelle für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Muss bei Kindern und Jugendlichen jemand mitkommen?
Mitkommen muss niemand, denn Freiwilligkeit ist eine wichtige Grundlage für unsere Beratungsarbeit. Kinder und Jugendliche haben sogar das Recht, sich in Notsituationen auch ohne Einverständnis oder Wissen von Erziehungsberechtigten beraten zu lassen und sich Hilfe zu holen. Das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz so verankert. Kinder dürfen aber gern eine Begleitperson mitbringen, z.B. eine Freundin, einen Freund oder die Schulsozialarbeiter*in.
Kostet die Beratung etwas?
Nein! Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personensorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.
Die erforderlichen Gespräche, die Untersuchungen, die Beratung und die therapeutischen Angebote sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Werden Tests durchgeführt?
Das kommt darauf an! Je nach Fragestellung kann es sinnvoll sein, den einen oder anderen Test durchzuführen. Das werden wir im Einzelfall mit dir/Ihnen klären.
Wird eine Akte über mich/uns angelegt?
Ja. In dieser Akte sammeln wir die für den Beratungsprozess notwendigen Unterlagen. Das sind zum Beispiel unsere Notizen zu den Gesprächen oder Untersuchungsergebnisse. Diese Akten unterliegen einem besonderen Datenschutz, der einen Missbrauch verhindert. Wir lassen uns von Eltern oder volljährigen jungen Menschen die Aufbewahrung der Akten (für eine gewisse Zeit) unterschreiben. Die Unterlagen werden nach Abschluss der Beratung und nach Ablauf der Aufbewahrungszeit regelmäßig vernichtet. Weitere Infos siehe rechts unter dem Link Datenschutz.
Gibt es Grenzen der Beratung?
Ja. Zunächst einmal arbeiten wir im Interesse aller Klienten immer unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes. Wenn uns allerdings bekannt wird, dass eine "Kindeswohlgefährdung" vorliegt, hat die Beratungsstelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Jugendamt, die Polizei oder das Familiengericht einzuschalten.
Weitere Informationen
Der Kreis Minden-Lübbecke sowie die Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica tragen unsere Beratungsstelle als eine gemeinsame kommunale Aufgabe!
