Der Kreis Minden-Lübbecke ist Standort von staatlich anerkannten Lehranstalten, die in Berufen des Gesundheitswesens ausbilden. Hier nennen wir Ihnen die Berufsbilder, an deren staatlicher Ausbildung das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke beteiligt ist.
Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
Eine Übersicht über die ausbildenden Schulen innerhalb der einzelnen Regierungsbezirke, ist jeweis bei der regional zuständigen Bezirksregierung zu erhalten.
Für den Kreis Minden-Lübbecke ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.
Diese Beteiligung erstreckt sich sowohl auf formelle Dinge wie z. B. die Zulassung der Prüflinge zur Abschlussprüfung oder die Ausstellung der Berufsurkunden, als auch auf die Führung des Prüfungsvorsitzes durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin.
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Physiotherapeut*in
- Rettungshelfer*in
- Rettungssanitäter*in
- Notfallsanitäter*in
FAQ und Informationen zu Ersatzdokumenten / Zweitschriften
Wenn Sie Ihre Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf oder Ihr Zeugnis über die staatliche Prüfung nicht mehr im Original besitzen, können Sie eine Zweitschrift des Originals beantragen.
Voraussetzungen
Die Ausstellung von Ersatzdokumenten/Zweitschriften im Rahmen der Gesundheitsfachberufe ist nur aufgrund eines unwiederbringlichen Verlustes oder aufgrund Unkenntlichkeit des Originals möglich.
Die Zweitschrift erhalten Sie anstelle des Originals und hat dieselbe Gültigkeit wie das Original. Das Original wird mit Ausstellung der Zweitschrift für ungültig erklärt.
Die Ersatzdokumente/Zweitschriften entsprechen aus rechtlichen Gründen wortgleich dem ursprünglichen Original. Deshalb können keine nach Ausstellung des Originals der Berufsurkunde oder des Zeugnisses erfolgten Namensänderungen, zum Beispiel durch Heirat, auf der Zweitschrift übernommen werden.
Die Ausstellung von Ersatzdokumenten/Zweitschriften bezieht sich nur auf Prüfungszeugnisse und Erlaubnisurkunden, die ursprünglich durch das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ausgestellt worden sind.Wichtiger Hinweis:
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist der Kreis Minden-Lübbecke nicht mehr zuständig für:- Pflegeberufe (Dies gilt neben Pflegefachkraft und Pflegefachassistenz auch für Altausbildungen, z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und
- Krankenpflegeassistent/in, Krankenschwester/Krankenpfleger)
- Hebammen
- Medizinisch-technischen Berufe
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksregierung Detmold.Notwendige Unterlagen - Prüfungszeugnisse
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf dem Prüfungszeugnis abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
Notwendige Unterlagen - Berufsurkunden
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Berufsurkunde werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Falls Ihr Familienname von dem Namen auf dem Prüfungszeugnis abweicht, eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung des Berufs (nicht älter als 3 Monate) (Den Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie hier.) Achten Sie bitte darauf, dass die ärztliche Bescheinigung mit einem Praxisstempel oder Arztstempel sowie einem Ausstellungsdatum versehen ist. Zudem darf die Bescheinigung nicht von einem Verwandten ausgestellt werden.
- Erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“ (nach § 30a BZRG) zur Vorlage bei der Behörde (nicht älter als 3 Monate). Beantragen Sie das Führungszeugnis bitte bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort und lassen es an das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Gesundheitsfachberufe, Portastraße 13, 32423 Minden senden. Im Verwendungszweck geben Sie "Ausstellung einer Ersatzurkunde" an.
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift -Verlusterklärung- (Den Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift finden Sie hier.)
Kosten / Gebühren
Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatzurkunde betragen 60,00 Euro.
Für die Ausstellung des Ersatzprüfungszeugnisses betragen die Kosten ebenfalls 60,00 Euro.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen.
Hinweise zum Prüfungsrücktritt
Übermittlung von Prüfungsunterlagen
Prüfungseinrichtungen können über den folgenden Link Prüfungsunterlagen hochladen.
