Eine Ärztin klebt ein buntes Pflaster auf den Arm einer Patientin.
CDC;Unspalsh, © Unsplash

Gemeinschaftseinrichtungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen, in denen im Sinne des IfSG überwiegend minderjährige Personen betreut werden. 

Was sind Gemeinschaftseinrichtungen?

Gemäß § 33 IfSG zählen folgende Einrichtungen zu den Gemeinschaftseinrichtungen:

  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
  • die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtigen Kindertagespflegen,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie
  • Heime und Ferienlager.

In Gemeinschaftseinrichtungen besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich Infektionskrankheiten schnell ausbreiten. Deshalb sieht das Infektionsschutzgesetz besondere Maßnahmen vor, um:

  • Infektionen frühzeitig zu erkennen,
  • die Weiterverbreitung zu verhindern und
  • die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

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