Adoptionsvermittlungsstelle

Ein neuer Lebensweg – gut begleitet

Eine Adoption verändert das Leben eines Kindes und aller Beteiligten. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht deshalb immer das Wohl des Kindes.

Unser Ziel ist es, für jedes Kind eine Familie zu finden, in der es sich sicher, geborgen und angenommen entwickeln kann. Dabei suchen wir sorgfältig nach den Menschen, die zu den individuellen Bedürfnissen und der Lebenssituation des Kindes passen.

Wir begleiten Kinder, leibliche Eltern und Adoptivfamilien auf diesem besonderen Weg – persönlich, vertraulich und mit fachlicher Kompetenz.

  • Fremdadoption

    Bei einer Fremdadoption wird ein Kind von Menschen angenommen, zu denen bisher kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Die gemeinsame Annahme eines fremden Kindes ist grundsätzlich Ehepaaren vorbehalten.

    Adoption kann offen gestaltet werden

    Adoptionen müssen heute nicht mehr zwangsläufig anonym bleiben. Neben der Inkognitoadoption gibt es halboffene und offene Formen der Adoption.

    Für viele Kinder kann es wertvoll sein, etwas über ihre Herkunft und ihre leibliche Familie zu wissen. Deshalb kann – abhängig von der jeweiligen Situation und im Interesse des Kindes – ein Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilie vereinbart werden.

    Die Form des Kontaktes kann unterschiedlich gestaltet sein:

    • Informationen können über die Adoptionsvermittlungsstelle weitergegeben werden.
    • Es können Briefe, Fotos oder andere Informationen ausgetauscht werden.
    • Ein persönliches Kennenlernen kann ermöglicht werden.
    • Auch weitere Treffen können – wenn dies für das Kind sinnvoll und von allen Beteiligten gewünscht ist – vereinbart werden.

    Welche Form des Kontaktes passend ist, wird individuell und mit Blick auf das Wohl des Kindes besprochen.

    Begleitung vor und nach der Adoption

    Während der Adoptionspflegezeit begleiten wir die zukünftige Adoptivfamilie eng und stehen für Fragen und Unsicherheiten zur Verfügung.

    Auch nach der gerichtlichen Annahme des Kindes endet unsere Begleitung nicht. Adoptivfamilien, adoptierte Menschen und leibliche Eltern können sich auch später an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden und Beratung in Anspruch nehmen.

  • Stiefkindadoption

    Bei einer Stiefkindadoption geht es um eine Familie, in der bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil entstanden ist.

    Durch das gemeinsame Zusammenleben kann über längere Zeit eine enge familiäre Beziehung gewachsen sein. Mit der Adoption möchte der Stiefelternteil häufig auch rechtlich Verantwortung für das Kind übernehmen.

    Seit dem 31. März 2020 können auch Stiefeltern, die nicht mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sind, das Stiefkind adoptieren.

    Wir beraten Sie vor der Antragstellung umfassend zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen.

    Im anschließenden gerichtlichen Adoptionsverfahren gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine fachliche Stellungnahme gegenüber dem Familiengericht ab.

  • Sie interessieren sich für eine Adoption?

    Wenn Sie darüber nachdenken, ein Kind zu adoptieren, informieren wir Sie gerne über die nächsten Schritte.

    Das Bewerberverfahren bei einer Fremdadoption

    Am Anfang steht ein persönliches Erstinformationsgespräch. Dabei erfahren Sie, wie das Bewerberverfahren abläuft und welche Voraussetzungen für eine Adoption zu berücksichtigen sind.

    Das Bewerberverfahren umfasst unter anderem:

    • mehrere persönliche Gespräche,
    • die Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen und Erwartungen,
    • Informationen über die besonderen Bedürfnisse adoptierter Kinder,
    • sowie ein Wochenendseminar.

    So erhalten Sie die Möglichkeit, sich umfassend mit der Adoption auseinanderzusetzen. Gleichzeitig lernen wir Sie und Ihre Lebenssituation besser kennen.

    Wenn gemeinsam mit den Fachkräften entschieden wird, dass die Aufnahme eines bestimmten Kindes in Ihre Familie passend ist, beginnt die Adoptionspflegezeit. Das Kind zieht dann in den Haushalt der zukünftigen Adoptivfamilie ein. Die Adoptionspflegezeit dauert in der Regel etwa ein Jahr.

    Uns ist wichtig, Sie während dieser Zeit verlässlich zu begleiten und gemeinsam mit Ihnen die Entwicklung der neuen familiären Beziehung zu unterstützen.

    Sie möchten ein Kind aufnehmen?

    Wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines Adoptivkindes haben oder zunächst unverbindlich mehr über Adoption erfahren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

    Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie persönlich und vertraulich.

  • Informationen für leibliche Eltern

    Eine Entscheidung für oder gegen eine Adoption ist eine sehr persönliche und weitreichende Entscheidung. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, müssen Sie diesen Weg nicht allein gehen.

    Die Adoptionsvermittlungsstelle informiert und berät Sie vertraulich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation, Ihre Fragen und Ihre Wünsche.

    Dabei geht es zunächst nicht darum, eine Entscheidung für Sie zu treffen. Vielmehr möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Möglichkeiten kennenzulernen und eine für Sie tragfähige Entscheidung zu entwickeln.

    Auch nach einer Adoption können Fragen zur Herkunft, zur weiteren Entwicklung des Kindes oder zu möglichen Formen des Kontaktes entstehen. Wir stehen Ihnen auch dann als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Wenn Sie mit uns sprechen möchten, können Sie sich jederzeit an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden.

  • Herkunftssuche

    Die Herkunftssuche ist ein wichtiger Bestandteil der Adoptionsvermittlung. Für Adoptierte und ihre leiblichen Angehörigen kann die Suche nach familiären Wurzeln ein bedeutsamer und emotionaler Schritt sein.

    Die Adoptionsvermittlungsstelle unterstützt bei der Suche und vermittelt Kontaktwünsche an die jeweils gesuchte Person. Auf Wunsch können persönliche Begegnungen fachlich begleitet werden.

    Ab dem 16. Geburtstag haben Adoptierte ein eigenes Recht auf Einsicht in ihre Vermittlungsakte. Für leibliche Eltern, Großeltern und Geschwister besteht kein entsprechender gesetzlicher Anspruch auf Auskunft.