Hier finden Sie Informationen und Unterlagen für Vergabeverfahren von freiberuflichen Leistungen nach UVgO.
Freiberufliche Leistungen
Als freiberufliche Leistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die von Personen aus der Berufsgruppe der freien Berufe erbracht werden. Freiberufliche Leistungen werden gemeinhin auch als geistig-schöpferische Leistungen definiert. Ein ausführlicher Katalog aller freien Berufe, die freiberufliche Leistungen anbieten dürfen, ist im Einkommensteuergesetz unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 (EStG) zu finden.
EU- Vergaberecht
EU-Verfahren sind insbesondere in den Abschnitten 5 und 6 der VgV "Planungswettbewerbe, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen" geregelt.
Nationale Verfahren
Unterhalb von EU-Schwellenwert gilt zurzeit folgendes:
Auf Leistungen die im Rahmen einer freiberuflichen Leistung erbracht werden findet die UVgO Anwendung, insbesondere § 50 UVgO.
Vorbereitung
Stellen Sie bitte vor Einleitung eines Vergabeverfahrens sicher, dass folgende Punkte erledigt sind:
- Bedarfsermittlung und Kostenschätzung
- Haushaltsmittel stehen ausreichend zur Verfügung
- Leistungsverzeichnis ist erstellt (Muster)
Erforderliche Unterlagen
Von Ihnen
- Leistungsverzeichnis
- Pläne/Zeichnungen
- Zusätzliche Anlagen (z.B. Wertungsmatrix)
Von der Submissionsstelle
- Standardunterlagen (UVgO für nationale Verfahren bzw. VgV für EU-Verfahren) zur Durchsicht und Überprüfung
Überprüfen Sie bitte die Unterlagen, welche Sie verwenden möchten sorgfältig und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen wir für Sie veröffentlichen dürfen.
- Weitere erforderliche Unterlagen