Nun hat das Kreistagsbüro die Prüfung des Sachverhalts abgeschlossen: Es gibt keinen Anlass für die Annahme, dass die Abstimmung zu TOP 9 verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden sei. In der Geschäftsordnung des Kreistages ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Kreistagsmitglieder namentlich abzustimmen. Für die Durchführung der namentlichen Abstimmung bestimmt die Geschäftsordnung ausdrücklich, dass die Stimmabgabe jedes Mitglieds des Kreistages in der Niederschrift zu vermerken ist. Eine darüber hinausgehende Vorgabe, wonach bei einer namentlichen Abstimmung jedes Kreistagsmitglied einzeln namentlich aufzurufen und zur mündlichen Abgabe seiner Stimme aufzufordern wäre, enthält die Geschäftsordnung nicht. Eine solche Vorgabe ergibt sich auch nicht aus der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass den notwendigen Anforderungen Rechnung getragen wurde. Die Stimmabgaben wurden während der Abstimmung den einzelnen Kreistagsmitgliedern zugeordnet und dokumentiert. Die entsprechende Aufstellung „Namentliche Abstimmung der Mitglieder des Kreistages des Kreises Minden-Lübbecke“ ist Bestandteil der Protokollunterlagen und weist für jedes an der Abstimmung teilnehmende Kreistagsmitglied individuell aus, ob mit Ja oder Nein gestimmt bzw. sich enthalten wurde. Das festgestellte Abstimmungsergebnis von 41 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung entspricht dieser Dokumentation.
Daher kann der Auffassung nicht gefolgt werden, dass aufgrund des unterbliebenen einzelnen Namensaufrufs ein Verfahrensverstoß vorläge, der zur formellen Rechtswidrigkeit des gefassten Beschlusses führe.
Unabhängig davon soll der Ablauf in der Niederschrift noch transparenter dargestellt werden. Dort war bereits vermerkt, dass eine namentliche Abstimmung beantragt wurde, und die individuelle Stimmabgabe ist schon jetzt in den Protokollunterlagen vollständig dokumentiert. Der Antrag war dem Protokoll als Anlage beigefügt worden, im Protokoll stand jedoch nicht ausdrücklich, dass der Antrag auf namentliche Abstimmung von der FDP/FWG-Fraktion gestellt wurde.
Die Kreisverwaltung wird eine entsprechende Ergänzung bei der Behandlung der Niederschrift in die nächste Kreistagssitzung einbringen. Sofern der Kreistag der Anregung aus dem Schreiben der AfD folgt, wird die entsprechende Ergänzung bzw. Klarstellung in der Niederschrift dieser Kreistagssitzung dokumentiert. Die bereits unterzeichnete Niederschrift über die Sitzung vom 14.09.2026 einschließlich der getroffenen Beschlüsse bleibt hiervon unberührt.