Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unterstützt junge Menschen mit (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dabei, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ziel ist es, individuelle Fähigkeiten zu stärken, Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.

Wir beraten Familien umfassend, prüfen gemeinsam den Bedarf und begleiten auch bei der Auswahl geeigneter Hilfen. Dabei arbeiten wir eng mit Eltern, Schulen und weiteren Fachstellen zusammen, um passgenaue Unterstützung zu ermöglichen.

  • Wer kann Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen?

    Wenn Sie eine dauerhafte körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, die Sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert oder wenn Sie von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehören Sie zum berechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe.

  • Wofür ist die Eingliederungshilfe genau gedacht?

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Welche Hilfen im Einzelfall notwendig und sinnvoll sind, wird durch die Fachstelle Eingliederungshilfe , ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, festgestellt.

  • Welche Hilfsangebote bestehen im Einzelnen?

    Unter anderem bestehen die folgenden Hilfeangebote:

    • Integrationshelfer für schulpflichtige Kinder
    • weitere ambulante Hilfen (zum Beispiel autismusspezifische Fachleistung ) für Schulkinder
    • Freizeitassistenz
    • behinderungsbedingte Wohnungsumbauten für Kinder und Jugendliche bis zum Schulabschluss
    • Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
  • Muss ich meine finanziellen Verhältnisse dem Träger der Eingliederungshilfe          gegenüber offenbaren?

    Die Leistung ist zumindest teilweise einkommens- und vermögensabhängig. Lassen Sie sich bei uns persönlich beraten. Je nach Hilfsangebot kann teilweise auf eine Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse verzichtet werden.

Onlineformulare

Antrag auf Eingliederungshilfe/ Überprüfung des Hilfebedarfs

Stellungnahme Schule

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