Zwei Bunt bestickte Stoffrucksäcke
© Ilser Webstube

Kulturförderung

Kreis-Kulturförderung

Der Kreis Minden-Lübbecke fördert die regionale Kunst- und Kulturszene im Rahmen seiner Kreis-Kulturrichtlinien nach Maßgabe des Haushaltsplanes.

Bewerben können sich

  • Kunst – und Kulturschaffende für die Durchführung von Kulturprojekten im Mühlenkreis,
  • das kulturelle Ehrenamt für kleine Investitionen und für die Durchführung von Veranstaltungen in ihren Kultur-Einrichtungen,
  • die junge Kulturszene zur Umsetzung eigener Kulturprojekte oder Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die Kulturprojekte für junge Menschen durchführen möchten.

Antragsfrist: Bis Ende des Jahres für Projekte im Folgejahr. Wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen, gibt es eine zweite Frist bis Ende April für Projekte im laufenden Jahr.

Die Förderrichtlinien sind hier als Download verfügbar und enthalten Einzelheiten zu Förderart und –höhe, das Antrags- und Entscheidungsverfahren sowie die Grundlagen der Förderung. Über die Förderung entscheidet eine Fach-Jury auf der Basis feststehender Bewertungskriterien.

Geförderte Maßnahmen 2025

Im Jahr 2025 konnten insgesamt 36 Kulturprojekte mit einem Fördervolumen von ca. 53.000,- € durch die Kulturförderung des Kreises unterstützt werden. Nachfolgend eine Übersicht der 2025 geförderten Projekte:

Landes-Kulturförderung

Der Kreis Minden-Lübbecke fördert die Kulturelle Bildung im Rahmen der folgenden Landesprogramme.

Landesprogramm „Kultur und Schule“

Fördergegenstand: Projekte von Künstler*innen in Kooperation mit Schulen im Mühlenkreis

Bewerber*innen: Künstler*innen, Kulturschaffende oder Schulen

Einreichungsfrist: Bis zum 31. März des laufenden Jahres für Projekte im kommenden Schuljahr

Anträge können nur online über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.


Layout 4

Kulturrucksack NRW des Kreises Minden-Lübbecke

Der Kreis Minden-Lübbecke beteiligt sich am Programm „Kultur und Schule“ und packt mit eigenen Angeboten auch den „Kulturrucksack NRW“ (Minden und Bad Oeynhausen packen eigene Kulturrucksäcke)

Fördergegenstand:

außerschulische Kunst- und Kultur-Projekte für junge Menschen im Alter von 10 – 14 Jahren, z. B. in Jugendeinrichtungen oder in Künstlerateliers und -werkstätten.

Bewerber*innnen: Künstler*innen, Kulturschaffende oder Jugendhäuser

Einreichungsfrist:   

Erstmalig bis zum Ende des laufenden Jahres für Projekte im kommenden Jahr

Bei freien/frei gewordenen Mitteln auch laufend im Jahr.

Anträge direkt über den Kreis Minden-Lübbecke.


Layout 4