In bestimmten Bereichen fordert der Gesetzgeber, dass eine ärztliche Untersuchung durch eine öffentliche Stelle erfolgen muss.
Amtsärztliche Gutachten für Erwachsene

Für Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, wird die amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt in Minden durchgeführt.
Auftraggeber sind z. B. Sozialleistungsträger wie Sozialämter oder Landschaftsverbände, die Bezirksregierung oder andere öffentliche Einrichtungen. In der Regel wird das Gesundheitsamt von diesen Stellen mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt und wendet sich dann direkt an den betroffenen Bürger/Bürgerin und teilt schriftlich den Termin zur Untersuchung mit.
Sollten Sie von einer Behörde direkt aufgefordert werden, ein amtsärztliches Gutachten vorzulegen, schicken Sie uns das entsprechende Schreiben und Sie werden einen Termin erhalten.
Welche Begutachtungen können im Gesundheitsamt durchgeführt werden?
- Untersuchung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst
- Begutachtungen gemäß Beamtenrecht (z. B. Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen vor Verbeamtung, Prüfung von Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen sowie Beihilfefähigkeit medizinischer Maßnahmen)
- Begutachtungen gemäß der Sozialgesetzbücher (z. B. zur Frage der Arbeitsfähigkeit, der Krankenkostzulage, des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung, der Notwendigkeit von Inklusionsmaßnahmen)
- Begutachtungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (z. B. die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen)
- Begutachtungen gemäß des Aufenthaltsgesetzes (z. B. Reisefähigkeit)
- Begutachtung für Gerichte (z. B. Haft- und Schuldfähigkeit oder Verhandlungsfähigkeit)
- Begutachtungen zur Kraftfahrtauglichkeit -keine MPU-
- Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit
- Untersuchung zur Einstellung in den öffentlichen Dienst
Welche Unterlagen sind für eine Begutachtung erforlderlich?
- Personalausweis, Reisepass o. Ä.
- Schreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- verfügbare ärztliche Unterlagen, z. B. Krankenhausberichte, Facharztberichte, Labor-befunde, Bescheide über Schwerbehinderung
- ggf. vorhandene Brillen oder Kontaktlinsen
- ggf. nach gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Impfnachweise, bzw. Bestellungsurkunde eines Betreuers
- Personalausweis, Reisepass o. Ä.
Wie wird begutachtet?
Im Rahmen der Begutachtungen im Gesundheitsamt werden zunächst grundsätzlich die gesundheitliche Vorgeschichte und aktuelle Beschwerden erfragt.
Die anschließende körperliche Untersuchung ist immer eine Ganzkörperuntersuchung. Die Bekleidung ist dabei abzulegen, wobei die Unterwäsche nicht ausgezogen werden muss.
Medizinische technische Untersuchungen werden abhängig von der medizinischen Fragestellung durchgeführt (z. B. Hör- und Sehtest).
Es ist nicht erforderlich nüchtern zur amtsärztlichen Untersuchung zu erscheinen.
Fremdbefunde von bereits durchgeführten Untersuchungen oder Behandlungen werden ausgewertet und falls nötig in Kopie mit dem Gutachten archiviert.
Nach Abschluss der Begutachtung wird, je nach Auftrag, entweder ein Gesundheitszeugnis, eine amtsärztliche Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten erstellt, das der Auftraggeber der Begutachtung erhält.
Die Gebühren für die amtsärztliche Begutachtung trägt der Auftraggeber/in.
In Einzelfällen geht der zu Begutachtende in Vorleistung (z. B. Einstellungsuntersuchungen i. d. öffentlichen Dienst), Näheres ist diesbezüglich dem Untersuchungsauftrag zu entnehmen.
