Amtsärztliche Untersuchungen zur Kraftfahrtauglichkeit werden nur auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes durchgeführt.
Amtsärztliche Untersuchung zur Kraftfahrtauglichkeit

Steffen Schwenk, © Steffen Schwenk
Wenn der Untersuchungsauftrag im Gesundheitsamt vorliegt, werden Sie schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Bitte bringen Sie dazu alle ärztlichen Unterlagen und Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte) mit und planen Sie ca. 60 Minuten Zeit ein.
Verkehrsmedizinische Untersuchungen z.B. für Bus-, Lkw- und Taxifahrer über dem 50. bzw. 60. Lebensjahr werden im Gesundheitsamt nicht durchgeführt.
Bitte wenden Sie sich dazu an qualifizierte Arbeits- bzw. Betriebsmediziner.
