In bestimmten Bereichen fordert der Gesetzgeber, dass eine zahnärztliche Untersuchung durch eine öffentliche Stelle erfolgen muss.
Amtszahnärztliche Gutachten

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Für Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben, wird die amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt Minden durchgeführt.
So werden hier auch amtszahnärztliche Untersuchungen im Auftrage der Sozialämter und Behilfestellen durchgeführt und entsprechende Gutachten erstellt. Dies ist in den Fällen erforderlich, in denen Rechtsvorschriften es verlangen (zum Beispiel das Sozialgesetzbuch, das Asylbewerberleistungsgesetz oder die Beihilfeverordnung NRW).
Diese Untersuchungen führen wir nach Terminvereinbarung durch und wenn ein schriftlicher Untersuchungsauftrag vorliegt.
