Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP), die von einem Virus verursacht wird, ist eine für Haus- und Wildschweine hochansteckende Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten einhergehen kann. Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich.
In der Vergangenheit sind in Deutschland Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Seit dem 14. Juni 2025 ist auch NRW (Kreis Olpe) von der ASP betroffen. Neben Wildschweinen gab es auch vereinzelt Ausbrüche in Hausschweinebeständen in mehreren Bundesländern.
Das aktuelle Seuchengeschehen zeigt, wie hoch die Gefahr der Weiterverbreitung innerhalb von NRW ist. Daher ist eine erhöhte Wachsamkeit und besondere Vorsicht geboten, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Um eine Einschlepplung in Hausschweinebestände zu verhindern, kommt insbesondere der Biosicherheit eine Schlüsselrolle bei der Seuchenprävention zu. Deshalb sind Schweinehalter*innen in der Pflicht, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Das gilt nach EU-rechtlichen Vorgaben im Seuchenfall für alle Schweine haltenden Personen (auch für Hobbyhaltungen!).
Auch die Jäger*innen werden weiterhin gebeten, noch wachsamer als ohnehin zu sein. Eine wichtige Hilfe zur effizienten und schnellen Seuchenbekämpfung ist die Unterstützung des Wildschweinmonitorings durch intensive Beprobung von allen Wildschweinen.
Durch achtsames Verhalten können auch alle Bürger*innen helfen, die Gefahr der Ausbreitung zu verringern. An Straßen, Rastplätzen oder Wanderwegen unachtsam weggeworfene Lebensmittel, die Schweinefleisch enthalten, können von Wildscheinen gefressen werden und so zu einer Ausbreitung der Seuche führen.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie auch auf den Seiten von Bundes- und Landesbehörden (siehe unter Links).
Schutzmaßnahmen - Was kann jeder tun?
Um eine Seucheneinschleppung zu verhindern, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Keine vom Tier stammenden Lebensmittel in die Landschaft werfen. Informationen zu dem mehrsprachigem Handzettel können Sie hier entnehmen.
- Urlaubsreisenden, die mit eigenem Fahrzeug in Ländern waren, in denen ASP vorkommt (Russland, Weißrussland, Litauen, Polen), sollten die Fahrzeuge gründlich reinigen.
Der Fund von verendetem Schwarzwild soll dem Veterinäramt umgehend werden.
Schutzmaßnahmen der Halter von Schweinen
Personen, die Schweine halten (auch Hobbyhaltungen) sollten folgendes beachten:
- Abschirmung der Schweinehaltung (Schutzkleidung, Zutritt betriebsfremder Personen einschränken, Hände waschen bevor Zutritt erfolgt).
- Fahrzeugverkehr auf das notwendige Maß beschränken.
- Zukauf von Schweinen auf wenige Herkunftsbestände einschränken; wenn möglich Zukaufschweine in Quarantäne halten.
- Erkrankungen bei Schweinen frühzeitig durch einen Tierarzt untersuchen lassen.
- Keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern.
- Schweinehaltungshygiene-Verordnung umsetzen; siehe Leitfaden Einfriedung und Leitfaden Kadaverlagerung
- Nutzung der ASP-Ampel. Hier können Sie online bestimmen, wie hoch ihr betriebsspezifisches Risiko für ein Eintrag von ASP-Erregern ist. Ampelfarben signalisieren das Risikopotenzial. Eine To-Do-Liste zeigt, was konkret verbessert werden kann.
Schutzmaßnahmen durch Jäger
Im Zusammenhang mit der Jagd ist zu beachten:
- Wildschweinmonitoring
- Verzicht auf Jagdreisen in Länder, die von ASP betroffen sind.
- Hygiene beachten (Fahrzeug, Geräte, Kleidung).







