Aus dem Bauaktenarchiv können Grundstückseigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte (Makler*innen, Familienangehörige, Anwält*innen, Ingenieur*innen etc.) und Gutachter*innen gegen Gebühr bereits abgeschlossene und archivierte Hausakten einsehen.
Hausakte einsehen bzw. Kopie erhalten
Die Einsichtnahme in die „Archivakten“ ist grundsätzlich nur nach Antragstellung und Terminvereinbarung möglich. Hierfür nutzen Sie bitte die Kontaktdaten in der rechten Randspalte bzw. beachten Sie die in den verlinkten Websites angegebenen Hinweise der einzelnen Kommunen.
Sind die Angaben mit den Nachweisen zur Berechtigung komplett, bekommt die*der Antragsteller*in nach Überprüfung der Unterlagen eine Rückmeldung zur Abstimmung eines Termins für die Akteneinsicht. Sie können gegen Gebühr Kopien aus den Akten bzw. einen Scan der Akten erhalten.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Bauakten nicht immer und vollständig in unserem Archiv vorhanden sind.





