Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Baulastauskunft einholen
Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstückes nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis bei der zuständigen unteren Buaufsichtsbehörde geführt.
Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.
Beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie kann es wichtig sein zu wissen, inwieweit diese durch die Eintragung von Baulasten belastet sind. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Für schriftliche Auskünfte können Sie einen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
Eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird auf Antrag in Textform erteilt. Der Antrag auf Baulastauskunft kann per Post, Fax oder E-Mail über das ausgefüllte Formular erfolgen. In dem Antrag ist das Grundstück genau zu bezeichnen (Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nachzuweisen.





