Auch im Bereich der Bauaufsichtsbehörden gibt es eine Hierachie, die sogenannte instanzielle Zuständigkeit.
Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden

Büsching, Friedrich, © Kreis Minden-Lübbecke
In den grün hinterlegten Kommunen ist
der Kreis untere Bauaufsichtsbehörde.
der Kreis untere Bauaufsichtsbehörde.
Im Kreisgebiet gibt es darum verschiedene Bauaufsichtsbehörden, deren örtlicher Zuständigkeitsbereich sich unterscheidet.
Untere Bauaufsichtsbehörde
die Anlaufstelle für Antragstellende und Entwufsverfassende, bei der Bauanträge usw. gestellt werden können, ist für
- die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede sowie die Städte Preußisch Oldendorf und Rahden
der Kreis Minden-Lübbecke. - die Städte Bad Oeynhausen, Espelkamp, Lübbecke, Minden, Petershagen und Porta Westfalica
die jeweilige Stadtverwaltung selbst.
- die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede sowie die Städte Preußisch Oldendorf und Rahden
Obere Bauaufsichtsbehörde
ist für
- die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede sowie die Städte Preußisch Oldendorf und Rahden
die Bezirksregierung Detmold. - die Städte Bad Oeynhausen, Espelkamp, Lübbecke, Minden, Petershagen und Porta Westfalica
der Kreis Minden-Lübbecke.
- die Gemeinden Hille, Hüllhorst und Stemwede sowie die Städte Preußisch Oldendorf und Rahden
Oberste Bauaufsichtsbehörde
ist für
- alle Kommunen im Kreisgebiet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW).





