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Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

  • Für Bad Oeynhausen:

    Für das Stadtgebiet von Bad Oeynhausen erledigt dies die Stadt Bad Oeynhausen selbst. 
    Alle weiteren Infos  finden sie unter folgendem Link. 

  • Für Espelkamp:

    Für das Stadtgebiet von Espelkamp erledigt dies die Stadt Espelkamp selbst.
    Alle weiteren Infos  finden sie unter folgendem Link.

  • Für Hille:

    Für das Gemeindegebiet von Hille erledigt dies der Kreis Minden-Lübbecke. 

    Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

    Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

    Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

    Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

    Was Sie zur Beantragung benötigen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung.
    Hierunter fällt u.a. das Antragsformular und die Einkommenserklärung.

    Außerdem weise ich auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen hin.

    Kontakt: 

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Für Hüllhorst:

    Für das Gemeindegebiet von Hüllhorst erledigt dies der Kreis Minden-Lübbecke. 

    Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

    Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

    Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

    Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

    Was Sie zur Beantragung benötigen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung.
    Hierunter fällt u.a. das Antragsformular und die Einkommenserklärung.

    Außerdem weise ich auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen hin.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Für Lübbecke:

    Für das Stadtgebiet von Lübbecke erledigt dies die Stadt Lübbecke selbst.
    Alle weiteren Infos  finden sie unter folgendem Link.

  • Für Minden:

    Für das Stadtgebiet von Minden erledigt dies die Stadt Minden selbst.
    Alle weiteren Infos  finden sie unter folgendem Link.

  • Für Petershagen:

    Für das Stadtgebiet von Petershagen erledigt dies die Stadt Petershagen selbst.
    Hier der Link.

  • Für Porta Westfalica:

    Für das Stadtgebiet von Porta Westfalica erledigt dies die Stadt Porta Westfalica selbst.
    Alle weiteren Infos  finden sie unter folgendem Link.

  • Für Preußisch Oldendorf:

    Für das Stadtgebiet von Preußisch Oldendorf erledigt dies der Kreis Minden-Lübbecke. 

    Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

    Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

    Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

    Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

    Was Sie zur Beantragung benötigen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung.
    Hierunter fällt u.a. das Antragsformular und die Einkommenserklärung.

    Außerdem weise ich auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen hin.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Für Rahden:

    Für das Stadtgebiet von Rahden erledigt dies der Kreis Minden-Lübbecke. 

    Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

    Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

    Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

    Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

    Was Sie zur Beantragung benötigen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung.
    Hierunter fällt u.a. das Antragsformular und die Einkommenserklärung.

    Außerdem weise ich auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen hin.

    Kontakt:

    Keine Abteilungen gefunden.
  • Für Stemwede:

    Für das Gemeindegebiet von Stemwede erledigt dies der Kreis Minden-Lübbecke. 

    Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden und ist dann für ein Jahr gültig. Zudem enthält der WBS Informationen über die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

    Alleinstehenden wird ein WBS über 50 m² Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 m².

    Eine Überschreitung von 5 m² Wohnfläche ist zulässig. In bestimmten Fällen (wie zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Wohnraum bzw. 15 m² Wohnfläche zu bewilligen.

    Für die Ausstellung eines WBS wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.

    Was Sie zur Beantragung benötigen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung.
    Hierunter fällt u.a. das Antragsformular und die Einkommenserklärung.

    Außerdem weise ich auf die Dynamisierung der Einkommensgrenzen hin.

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