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Modernisierungsförderung

Für die Modernisierung von Wohnraum stellt das Land NRW Darlehen mit attraktiven Konditionen zur Verfügung, z.B. Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen und bis zu 55 % bei Mietwohnungsbau. Darlehensbeträge unter 5.000 € (Bagatellgrenze) werden nicht gewährt.

wilhei, © wilhei@picxabay.com

Hierfür werden attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen (zwischen 30 % und 40 % des Grunddarlehens, sowie 50 % bzw. 75 % für Zusatzdarlehen) zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. 

Auch ein Mix mit freifinanzierten Wohnungen ist möglich.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel aus anderen Programmen ist zulässig.


Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Energieeffizienz

    • Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, oberste Geschossdecke oder Dach
    • Erneuerung von Außentüren, Fenstern und Dachflächenfenstern
    • Erstmaliger Einbau oder Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen *
    • Einbau von Lüftungsanlagen
    • Kosten für Nachweise oder Energiegutachten, die im Zusammenhang mit der geförderten energetischen Maßnahme stehen
    • Installation von Photovoltaikanlagen mit der zugehörigen Mess- und Zählertechnik und ggf. Batteriespeicher

    * Nicht förderfähig sind Heizungs- und Warmwasseranlagen, die eigenständig mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

  • Abbau von Barrieren

    • Abbau von Barrieren bei der äußeren Erschließung des Grundstückes
    • Verbesserung der Auffindbarkeit/Erreichbarkeit der Zugangs- und Eingangsbereiche
    • Überwindung von Differenzstufen durch Rampen, Aufzug, Treppen- und Liftplattform
    • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
    • Neues Erschließungssystem, um Mietwohnraum barrierefrei zu machen
    • Ändern der Grundrisse, um barrierefreie Wohnflächen und Bewegungsflächen zu schaffen
    • Einbau von Türen, um Durchgangsbreiten zu erhöhen und Türschwellen abzubauen
    • Badumbau mit bodengleicher Dusche und Anpassung an die Anlage 4.2.3 VV TB NRW
    • Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse einschließlich Außen- und Fenstertüren
  • Umbau, Änderung und Erweiterung von Wohngebäuden

    • Erweiterung von Eigenheimen durch Aus- und Anbau bzw. Aufstockung
    • Zusammenlegung, Neuaufteilung und Erweiterung von Wohnraum
    • Schaffung von zusätzlichen Mietwohnungen in bestehenden Wohngebäuden durch Dachgeschossausbau oder Umnutzung von vorhandenen Gewerberäumen


  • Weitere förderfähige Maßnahmen

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde.

  • Rahmenbedingungen der Förderung

    Voraussetzungen
    • Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
    • Auch Förderung von Einzelmaßnahmen möglich
    • Ggf. Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
    • Ggf. Baubeginn vor Bewilligung möglich (Ausführung durch Fachfirmen)
    • Antragstellung durch Eigentümer*innen/Erbbauberechtigte
    • Zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen (A und B) bei selbstgenutztem Eigentum 
    • Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen
    • Energetische Maßnahmen für Mietwohngebäude sollen mindestens zum Erreichen des Standards „Effizienzhaus 100“ nach BEG führen

    Zusätzliche Voraussetzungen bei Mietwohnraum:

    • Mindestens 35 m² Wohnfläche pro Wohneinheit
    • Gebäude mit maximal sechs Vollgeschossen
    • Bedarf in wohnungspolitischer Hinsicht und die städtebauliche Qualität muss bestehen
    • Vermietung nur an Personen mit Wohnungsberechtigungsschein
    • Belegungs-/Mietpreisbindung
    • Müssen einen Freisitz (Balkon, Terasse oder Loggia) haben
    • Die drei Funktionen Wohnen, Schlafen und Kochen dürfen nicht in einem Raum zusammengefasst sein.


    Konditionen
    • 100 % Förderung der Bau- und Baunebenkosten
    • bis zu 220.000 Euro Darlehen je Wohnung/Eigenheim
    • 0,0 % Zinsen in den ersten 5 Jahren (anschl. 0,5 % während der 20-/25-/30-jährigen Zinsbindung)
    • 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a. (nicht in den ersten 2 Jahren ab Leistungsbeginn )
    • 0,4 % Gebühren von der Darlehnssumme bei Bewilligung (einmalig)
    • 2 % Tilgung (Sondertilgungen möglich)
    • Tilgungsnachlass von 25 % bei Einkommensgruppe A, 15 % bei Einkommensgruppe B im selbstgenutzten Eigenheim
    • Zusätzliche jeweils weitere 5 % Tilgungsnachlass für bessere energetische Standards:
      BEG-Standard „Effizienzhaus 85, 70, 55, Netto-Null-Standard“
    • Weitere 5 % Tilgungsnachlass für ökologische Dämmstoffe
    • Bis zu 50 % Tilgungsnachlass mit Zusatzdarlehen möglich bei selbstgenutztem Wohneigentum
    • 50 % Tilgungsnachlass nur auf den Darlehensanteil, deren Maßnahmen zum Abbau von Barrieren für schwerbehinderte und pflegebedürftige Personen dienen
    • Bei Mietwohnraum: 25 % Tilgungsnachlass für 25-jährige Zweckbindung und weitere 5 % Tilgungsnachlass bei 30-jähriger Zweckbindung, maximal 55 % Tilgungsnachlass mit Zusatzdarlehen möglich