Der Schwerpunkt der öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist die Förderung des Mietwohnungsbaus.
Mietwohnraumförderung

Hierfür werden attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen (zwischen 30 % und 40 % des Grunddarlehens, sowie 50 % bzw. 75 % für Zusatzdarlehen) zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand.
Auch ein Mix mit freifinanzierten Wohnungen ist möglich.
Für die Dauer der Förderung räumen die Investoren eine Mietpreis- und Belegungsbindung (25 oder 30 Jahre) auf den Mietwohnungen ein. Der Wohnraum darf in dieser Zeit nur von Haushalten genutzt werden, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, wie beispielsweise Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende oder Menschen mit Behinderung.
Rahmenbedingungen der Förderung
Grunddarlehen Grunddarlehen maximal je m² förderfähiger Wohnfläche Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe A) 3.110 € Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe B)
1.920 €
Zusatzdarlehen
BEG Effizienzhaus 40 Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche)
300 € Netto-Null-Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche)
450 € Standortbedingte Mehrkosten (75 % der förderfähigen Kosten)
max. 25.000 € je WE
Klimaanpassung | Wohnumfeld (75 % der förderfähigen Kosten)
max. 11.500 € je WE
Bauen mit Holz (1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)
max. 17.000 € je WE
Städtebauliche | Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand)max. 800 € je m²
Mieteinfamilienhäuser (familienfreundliche Bauform mit Garten)
25.000 € je Haus
Weitere Zusatzdarlehen
Elektrisch bedienbare Türen:
Haustür/Wohnungseingangstür/Brandschutztür
Türen in der Wohnung3.500 € je Tür
2.000 € je TürWohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung:
pauschal 15.000 € je Wohnung Tür mit Nullschwelle zum Freibereich 1.500 € je Tür Unterfahrbare Einbauküche 8.000 € je Wohnung E s können auch Zusatzdarlehen für neu gegründete, von den Bewohnern getragene Wohnungsgenossenschaften und für Planungswettbewerbe gewährt werden (Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Bewilligungsbehörde.). Tilgungsnachlässe Grunddarlehen (25-jährige Miet- und Belegungsbindung) 30 % Grunddarlehen (30-jährige Miet- und Belegungsbindung) 35 % Zusatzdarlehen 50 % bzw. 75 % Bewilligungsmiete Einkommensgruppe A 6,50 €/m² Einkommensgruppe B 7,55 €/m² Erhöhung bei BEG Effizienzhaus 40 Standard 0,15 €/m² Erhöhung bei Netto-Null-Standard 0,20 €/m² Konditionen Zinsen für die ersten 5 Jahre 0,0 % Nach dem Ablauf der Zweckbindung 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag p.a. nicht in den
ersten 2 Jahren ab LeistungsbeginnMarktübliche Verzinsung Gebühren bei Bewilligung (einmalig) 0,4 % Tilgung 1,0 % oder 2,0 % Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich Eigenleistung 10 % Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre KfW u. a. Förderungen kombinierbar





