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Mietwohnraumförderung

Der Schwerpunkt der öffentliche Wohnraumförderung in NRW ist die Förderung des Mietwohnungsbaus. 

ArtisticOperations, © ArtisticOperations@pixabay.com

Hierfür werden attraktive zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlässen (zwischen 30 % und 40 % des Grunddarlehens, sowie 50 % bzw. 75 % für Zusatzdarlehen) zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Bauherr*innen, Privatinvestor*innen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zur Verfügung gestellt. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. 

Auch ein Mix mit freifinanzierten Wohnungen ist möglich.

Für die Dauer der Förderung räumen die Investoren eine Mietpreis- und Belegungsbindung (25 oder 30 Jahre) auf den Mietwohnungen ein. Der Wohnraum darf in dieser Zeit nur von Haushalten genutzt werden, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, wie beispielsweise Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende oder Menschen mit Behinderung.

  • Rahmenbedingungen der Förderung

    Grunddarlehen
    Grunddarlehen maximal je m² förderfähiger Wohnfläche


    Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe A)   3.110 €

    Neubau-/ Bestandsmaßnahmen (Einkommensgruppe B)

    1.920 €

    Zusatzdarlehen


    BEG Effizienzhaus 40 Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche)

    300 €

    Netto-Null-Standard (je m² förderfähiger Wohnfläche)

    450 €

    Standortbedingte Mehrkosten (75 % der förderfähigen Kosten)

    max. 25.000 € je WE

    Klimaanpassung | Wohnumfeld (75 % der förderfähigen Kosten)

    max. 11.500 € je WE

    Bauen mit Holz (1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC)

    max. 17.000 € je WE

    Städtebauliche | Gebäudebedingte Mehrkosten
    (Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand)

    max. 800 € je m²

    Mieteinfamilienhäuser (familienfreundliche Bauform mit Garten)

    25.000 € je Haus

    Weitere Zusatzdarlehen


    Elektrisch bedienbare Türen:
    Haustür/Wohnungseingangstür/Brandschutztür
    Türen in der Wohnung

    3.500 € je Tür
    2.000 € je Tür

    Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung:


    pauschal 15.000 € je Wohnung
    Tür mit Nullschwelle zum Freibereich 1.500 € je Tür
    Unterfahrbare Einbauküche 8.000 € je Wohnung
    E s können auch Zusatzdarlehen für neu gegründete, von den Bewohnern getragene Wohnungsgenossenschaften und für Planungswettbewerbe gewährt werden (Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Bewilligungsbehörde.).
    Tilgungsnachlässe
    Grunddarlehen (25-jährige Miet- und Belegungsbindung) 30 %
    Grunddarlehen (30-jährige Miet- und Belegungsbindung) 35 %
    Zusatzdarlehen50 % bzw. 75 %
    Bewilligungsmiete
    Einkommensgruppe A 6,50 €/m²
    Einkommensgruppe B7,55 €/m²
    Erhöhung bei BEG Effizienzhaus 40 Standard 0,15 €/m²
    Erhöhung bei Netto-Null-Standard 0,20 €/m²
    Konditionen
    Zinsen für die ersten 5 Jahre 0,0 %
    Nach dem Ablauf der Zweckbindung 0,5 %
    Verwaltungskostenbeitrag p.a. nicht in den
    ersten 2 Jahren ab Leistungsbeginn 
    Marktübliche Verzinsung
    Gebühren bei Bewilligung (einmalig) 0,4 %
    Tilgung 1,0 % oder 2,0 %
    Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich
    Eigenleistung 10 %
    Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre
    KfW u. a. Förderungen kombinierbar