Zur rechtlichen Verstetigung der Integration gibt es je eine zusätzliche Personalstelle in der Ausländer- und in der Einwanderungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke.
Damit bildet der Baustein III die konsequente Fortsetzung des Case-Managements und verfolgt folgende Ziele:
- Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Zugewanderte nach §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz,
- Förderung der Einbürgerung gut integrierter Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen.
