Ausländerangelegenheiten
Welche Behörde ist für mich zuständig?
Ich wohne in der Stadt Minden
Bitte besuchen Sie die Homepage der Ausländer- oder Einbürgerungsbehörde der Stadt Minden oder schreiben Sie eine E-Mail an abh@minden.de oder einbuergerung@minden.de.
Kontaktdaten der Stadt Minden
Ausländerbehörde
Großer Domhof 1
32423 Minden
Telefon +49 571 89 700
Webseite minden.de
E-Mail abh@minden.deEinbürgerungsbehörde
Großer Domhof 1
32423 Minden
Telefon +49 571 89 700
Webseite minden.de
E-Mail einbuergerung@minden.deIch wohne in Bad Oeynhausen, Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Petershagen, Porta Westfalica, Pr. Oldendorf, Rahden oder Stemwede
Bitte bleiben Sie für weitere Informationen auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke.
Asyl- und Duldungsangelegenheiten
Asyl- und Duldungsangelegenheiten regeln den Aufenthalt von Menschen, die Schutz in Deutschland suchen oder nach einer abgelehnten Asylbewerbung ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung jedoch vorübergehend ausgesetzt ist.
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Aufenthalt
Der Aufenthalt wird durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt, welches Einreise, Dauer, Zwecke (wie Arbeit, Studium, Familiennachzug) und die notwendigen Dokumente bestimmt.
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Visum
Ein Visum ist ein offizielles Dokument, das die Erlaubnis eines Staates zur Einreise, zum Aufenthalt oder zur Durchreise für eine Person ohne dessen Staatsangehörigkeit darstellt.
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Einbürgerung
In Deutschland bedeutet die Einbürgerung den offiziellen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, wodurch Sie rechtlich allen in Deutschland geborenen Deutschen gleichgestellt sind und den deutschen Pass erhalten.

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Ukraine
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine.

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Brexit
Wichtige Informationen zum Brexit für britische Staatsangehörige im Kreis Minden-Lübbecke finden Sie hier.
