Beratungsangebot für junge Menschen bis 26 Jahre – Beratung und Unterstützung von der Antragstellung über die Bedarfsprüfung bis zum Leistungsbescheid.
Verfahrenslotsin für den Kreis Minden-Lübbecke
Die Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII berät und unterstützt junge Menschen mit (drohender) seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung bei Fragen zum Thema Eingliederungshilfe mit Schwerpunkt SGB VIII und SGB IX. Das Angebot richtet sich auch an ihre Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten und kann punktuell oder langfristig in Anspruch genommen werden. Verfahrenslotsen geben z. B. einen Überblick über den Verfahrensablauf, beraten bei Fragen zur Zuständigkeit der Rehabilitationsträger oder informieren über weitere Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Beratung ist kostenlos, freiwillig, unabhängig, vertraulich und im Interesse der ratsuchenden Person.