Migranten und andere Personen, die im Ausland einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben und ihre Tätigkeit im Kreis Minden-Lübbecke ausüben möchten, müssen zunächst die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Ausbildung feststellen lassen.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
in Gesundheitsfachberufen
Das Gesundheitsamt prüft ihre persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Berufserlaubnis.
Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
- Wohnsitz bzw. Arbeitsstelle im Kreis Minden-Lübbecke
- Durch Feststellungsbescheid anerkannte Gleichwertigkeit des Ausbildungstandes zu einer deutschen Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs
- Ausreichende umgangs- und fachbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau B2 mit der Note „befriedigend“)
- Wohnsitz bzw. Arbeitsstelle im Kreis Minden-Lübbecke
Was wird benötigt, was ist mitzubringen oder einzureichen?
- Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs im Original (darf bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein).
- Ein amtliches erweitertes Führungszeugnis, Belegart 0 (nach § 30a BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde als Nachweis über die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (darf bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein).
Das Führungszeugnis wird nur an Behörden versandt, daher ist zwingend die Angabe des folgenden Verwendungszwecks erforderlich: „53 25 20 Ausländische Bildungsnachweise“
Die Adresse zum Versand des Führungszeugnisses lautet:
Kreis Minden-Lübbecke
Gesundheitsamt
z.Hd. Frau Sieling / Frau Schumann
Portastr. 13
32423 Minden- Kopie des gültigen Passes / Ausweises / Aufenthaltstitels mit Lichtbild
- Nachweis über ausreichende umgangs- und fachbezogene Deutschkenntnisse (mindestens B2-Zertifikat mit der Note „befriedigend“ bzw. C2 bei Logopädinnen/Logopäden) im Original oder als beglaubigte Kopie
Bei fehlenden Nachweisen der Deutschkenntnisse erfolgt die Überprüfung unter persönlicher Vorsprache im Gesundheitsamt in Minden. Hierfür wird um eine telefonische Terminabsprache mit Frau Schumann (Tel. 0571/807-10811) gebeten.- Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung
Wo findet das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit statt?
Bezirksregierung Münster
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG)Dezernat 24
Domplatz 1-3
48143 MünsterDort erhalten Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren.
Wie ist der Verfahrensablauf?
Wenn die Anerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Münster zu Ihren Gunsten entscheidet, prüft anschließend das Gesundheitsamt auf Antrag Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der entsprechenden Berufserlaubnis (Berufsurkunde). Dazu gehören unter anderem ausreichende umgangs- und fachsprachliche Deutschkenntnisse, die Sie bei Bedarf im Rahmen einer Sprachkenntnisprüfung nachweisen müssen.
Gibt es Formulare / Merk- oder Infoblätter?
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (darf bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein)
- Falls ausreichend: Absichtserklärung
- Antragsformular (Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung)
Was kostet es?
- 60 Euro für die Erlaubniserteilung
- 80 Euro zusätzlich bei Durchführung einer Sprachprüfung
- Bei Ablehnung des Antrages ermäßigt sich die Gebühr gem. §15 Absatz 2 GebG NRW) um ein Viertel
Die Gebühren werden mit Gebührenbescheid erhoben.
- 60 Euro für die Erlaubniserteilung
