Das Schulamt für den
Kreis Minden-Lübbecke stellt sich vor
Das Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke ist eine untere Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW. Es ist zuständig für:
dienst- und fachaufsichtliche Angelegenheiten der 51 Grundschulen (Primarstufe) im Kreisgebiet
fachaufsichtliche Angelegenheiten der 12 Förderschulen (Primarstufe und Sekundarstufe I) im Kreisgebiet
In Angelegenheiten aller weiteren Schulformen sowie in dienstaufsichtlichen Angelegenheiten der Förderschulen ist die Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Vom staatlichen Schulamt abzugrenzen ist die Schulverwaltung des Kreises Minden-Lübbecke. Im Gegensatz zum staatlichen Schulamt ist die Schulverwaltung als Schulträger für einige Förderschulen und die Berufskollegs zuständig und kümmert sich um die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten, wie den Schulbau, die Schulausstattung und die Schulentwicklungsplanung.



