Sprachstandsfeststellung (Delfin 4)
Eine gute Sprachentwicklung ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulstart. Deshalb wird die sprachliche Entwicklung von Kindern bereits zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt (§ 36 Abs.2 SchulG NRW).
Besucht ein Kind eine Kindertageseinrichtung (KiTa), erfolgt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung dort. Die KiTa fördert das Kind bei Bedarf.


