Schild mit Text "Recht auf Bildung". Darüber ein Achtung Schild mit Ausrufezeichen. Im Hintergrund ein Stapel Stifte
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Gemeinsam für eine starke Bildungsregion

Schule und Bildung

Kreis Minden-Lübbecke

Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF)


Das sogenannte AO-SF-Verfahren ist ein offizielles Verfahren, bei dem überprüft wird, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt. Das Verfahren dient dazu, frühzeitig zu erkennen, ob ein Kind sonderpädagogische Förderung braucht, welcher Förderschwerpunkt vorliegt und an welchem Förderort das Kind bestmöglich unterstützt werden kann.

Förderschwerpunkte

Sieben Illustrationen zu den sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
KI-generiert

Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden:

 Lernen
 Sprache
 Emotionale und soziale Entwicklung
 Hören und Kommunikation
 Sehen
 Geistige Entwicklung
 Körperliche und motorische Entwicklung

Layout 1
Layout 1
Layout 3
Layout 3

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Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Durchführung eines AO-SF-Verfahrens finden Sie im Datenschutzblatt.

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Logo der Bildungsregion Minden-Lübbecke mit Kreisumriss. Im Hintergrund eine schwarze Tafel mit Symbolen und Illustrationen.
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