Schild mit Text "Recht auf Bildung". Darüber ein Achtung Schild mit Ausrufezeichen. Im Hintergrund ein Stapel Stifte
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Gemeinsam für eine starke Bildungsregion

Schule und Bildung

Kreis Minden-Lübbecke

Hausunterricht


Hausunterricht ermöglicht es Schüler*innen schulisch begleitet zu werden, wenn ein Besuch der Schule vorübergehend nicht möglich ist. Er findet in der Regel im häuslichen Umfeld der Schülerin oder des Schülers statt. Ziel des Hausunterrichts ist es, den Anschluss an den Unterricht der Stammschule möglichst zu erhalten und den angestrebten Bildungsabschluss entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.


Layout 2
Layout 2
Layout 1
Layout 3

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Hausunterricht sind in § 21 des Schulgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) und den §§ 43 bis 46 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt.

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Logo der Bildungsregion Minden-Lübbecke mit Kreisumriss. Im Hintergrund eine schwarze Tafel mit Symbolen und Illustrationen.
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