Hausunterricht
Hausunterricht ermöglicht es Schüler*innen schulisch begleitet zu werden, wenn ein Besuch der Schule vorübergehend nicht möglich ist. Er findet in der Regel im häuslichen Umfeld der Schülerin oder des Schülers statt. Ziel des Hausunterrichts ist es, den Anschluss an den Unterricht der Stammschule möglichst zu erhalten und den angestrebten Bildungsabschluss entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen.

Voraussetzungen
Hausunterricht kann eingerichtet werden, wenn
ein*e Schüler*in wegen einer Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Wochen die Schule nicht besuchen kann,
ein*e Schüler*in aufgrund einer langfristigen Erkrankung regelmäßig an mindestens einem Tag pro Woche nicht am Unterricht teilnehmen kann,
eine Schülerin aufgrund der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder während der Schwangerschaft nach ärztlicher Bescheinigung die Schule nicht besuchen kann.

