Der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
Schüler*innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule. Das Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke koordiniert den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
Der Rechtsanspruch auf einen Schulplatz im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule besteht seit dem 01.08.2014. Er bezieht sich auf einen geeigneten Schulplatz, jedoch nicht auf eine bestimmte Schule.

