Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Befreiung von der Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht

Wenn Sie körperlich beeinträchtigt sind, können Sie sich von der Pflicht befreien lassen, während der Fahrt einen Sicherheitsgurt oder einen Schutzhelm zu tragen.

Die Voraussetzungen für eine Befreiung müssen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Das entsprechende Muster finden Sie hier.


  • Zuständigkeit

    Wenn Sie in einer der folgenden Städte wohnen, bearbeitet Ihre Stadtverwaltung den Antrag:

    Bitte geben Sie den Antrag direkt bei Ihrer Stadtverwaltung ab.

    Für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet bearbeitet die Kreisverwaltung, Straßenverkehrsamt, den Antrag. Das gilt für:

    • Hille
    • Hüllhorst
    • Preußisch Oldendorf
    • Rahden
    • Stemwede
  • Gebühren

    Wenn Sie einen Feststellungsbescheid über eine Schwerbehinderung oder einen Schwerbehindertenausweis vorlegen können, müssen Sie keine Gebühr bezahlen.

    In allen anderen Fällen wird eine Gebühr von 35,00 Euro fällig.