Umzüge & Schützenfeste
Im Kreis Minden-Lübbecke finden jedes Jahr zahlreiche traditionelle Veranstaltungen statt. Beginnend mit den Umzügen zum 1. Mai gehören dazu beispielsweise Schützenfeste, Blumen- und Ernteumzüge sowie Laternenfeste.
Wenn solche Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen stattfinden, müssen sie angezeigt werden. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich.
Wann ist ein Antrag erforderlich?
Ein Festumzug, beispielsweise ein Ernteumzug oder Blumenkorso, muss formlos beantragt werden, wenn:
- Personen auf Anhängern befördert werden sollen oder
- besondere Straßensperrungen, Absperrungen oder Umleitungen erforderlich sind.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag die geplante Umzugsstrecke und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Verkehrszeichen an.
Zuständigkeit
Antragstellerinnen und Antragsteller aus den folgenden Städten wenden sich bitte direkt an ihre jeweilige Stadtverwaltung:
- Minden
- Porta Westfalica
- Bad Oeynhausen
- Lübbecke
- Espelkamp
- Petershagen
Merkblätter und Formulare
Für die Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen verschiedene Merkblätter und Formulare zur Verfügung:





