Verkehrsbehördliche Anordnungen
Die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr haben eine hohe Bedeutung. Wenn diese gefährdet sind, können bestimmte Straßen oder Strecken für den Verkehr eingeschränkt oder gesperrt werden. Bei Bedarf wird der Verkehr entsprechend umgeleitet.
Solche Maßnahmen können auch aus anderen Gründen erforderlich sein, zum Beispiel wenn:
- Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden,
- die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden muss,
- Unfallursachen untersucht werden sollen,
- das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden oder bestimmte Verkehrsabläufe untersucht werden sollen oder
- neue Maßnahmen zur Sicherung oder Regelung des Verkehrs erprobt werden.
Regelungen im Straßenverkehr
Wo werden Verkehrszeichen aufgestellt? Wo sind Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blink- oder Lichtzeichenanlagen erforderlich?
Das Straßenverkehrsamt prüft und organisiert die Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Dabei werden bestehende Verkehrsregelungen und -abläufe überprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ihre Vorschläge zur Verkehrssicherheit
Auch Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Sie können uns Hinweise geben oder konkrete Vorschläge für Verkehrsregelungen und Verkehrseinrichtungen einreichen, zum Beispiel für:
- Ampeln und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Überholverbote
- verkehrsberuhigte Bereiche
- Tempo-30-Zonen
- Parkverbote
- Fahrbahnmarkierungen
- weitere Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen
Prüfung und Entscheidungsverfahren
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nur angeordnet werden, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist.
Dies gilt insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, sowie für die Aufstellung von Gefahrenzeichen.
Vor jeder Entscheidung wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt.
Dabei werden die Polizei und die jeweils zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt:
- Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßen.NRW
- Stadt- und Gemeindestraßen: zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung
- Kreisstraßen: Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Entscheidungen können auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. Dazu gehören beispielsweise Anträge, Planungsverfahren und Petitionen.
Darüber hinaus wird das Straßenverkehrsamt auch eigenständig tätig, etwa durch:
- eigene Prüfungen und Verkehrsschauen,
- die Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung oder
- die Prüfung von Feststellungen der Polizei.
Örtliche Zuständigkeit
Welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.
Wenn Sie in einer der folgenden Städte wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Stadtverwaltung:
- Minden
- Petershagen
- Porta Westfalica
- Bad Oeynhausen
- Lübbecke
- Espelkamp
Für die übrigen Kommunen im Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke zuständig. Dies gilt für:
- Hille
- Hüllhorst
- Preußisch Oldendorf
- Rahden
- Stemwede
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite.





