Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Straßenbaustellen

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum können den Straßenverkehr erheblich beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Bauarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen, Tiefbauarbeiten, Aufgrabungen oder die Aufstellung von Baugeräten.

Wenn sich eine Arbeitsstelle auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirkt, muss vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, welche Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise die Absicherung und Beschilderung der Arbeitsstelle, die Sperrung oder Einschränkung von Fahrbahnen, Geh- oder Radwegen sowie gegebenenfalls die Einrichtung und Kennzeichnung von Umleitungen.

  • Verkehrsbehördliche Anordnung

    Für Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinflussen, ist in der Regel eine verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich. Mit der Anordnung wird festgelegt, wie die Arbeitsstelle abzusichern und der Verkehr während der Arbeiten zu führen ist.

    Die Anordnung dient sowohl dem Schutz der Beschäftigten im Bereich der Arbeitsstelle als auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Beeinträchtigungen des Verkehrs auf das notwendige Maß beschränkt werden.

    Eine verkehrsbehördliche Anordnung kann auch erforderlich sein, wenn ausschließlich ein Geh- oder Radweg oder ein Seitenbereich betroffen ist.

    Wichtig: Mit den Arbeiten darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung vorliegt und die darin festgelegten Maßnahmen umgesetzt wurden.

  • Wer ist zuständig?

    Welche Behörde Ihren Antrag bearbeitet, hängt davon ab, wo sich die Arbeitsstelle befindet.

    Für Arbeitsstellen in den Städten Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Lübbecke und Espelkamp sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die zuständige Stadtverwaltung.

    Für Arbeitsstellen in den übrigen Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke ist die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke zuständig.

  • Antrag auf eine verkehrsbehördliche Anordnung

    Für die Beantragung einer verkehrsbehördlichen Anordnung können Sie den dafür vorgesehenen Antragsvordruck verwenden. Für die Verlängerung einer bestehenden Anordnung steht ein gesonderter Vordruck zur Verfügung.

    [Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung]

    [Antrag auf Verlängerung einer verkehrsbehördlichen Anordnung]

    Ein Antrag kann grundsätzlich auch formlos gestellt werden. Damit wir Ihr Vorhaben prüfen können, benötigen wir insbesondere folgende Angaben und Unterlagen:

    • Ort der Arbeitsstelle: genaue Lage des Baufeldes
    • Art der Arbeiten: kurze Beschreibung des Vorhabens
    • Zeitraum: geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
    • Auswirkungen auf den Verkehr: beispielsweise Voll- oder Teilsperrung der Fahrbahn, Sperrung eines Geh- oder Radweges oder sonstige Einschränkungen
    • Verantwortliche Person: Name und jederzeit erreichbare Telefonnummer der verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung, der Deutschen Sprache mächtig sein sowie gegebenenfalls der erforderliche Nachweis über die Fachkenntnisse
    • Lageplan: Lageplan oder geeigneter Stadtplanausschnitt mit eindeutig gekennzeichnetem Baufeld
  • Verkehrszeichenplan und weitere Unterlagen

    Dem Antrag ist grundsätzlich ein Verkehrszeichenplan beizufügen. Dieser muss erkennen lassen, wie die Arbeitsstelle abgesichert und der Verkehr während der Arbeiten geführt werden soll.

    Sofern sich die Verkehrsführung innerhalb und außerhalb der Arbeitszeiten unterscheidet, sind die jeweiligen Verkehrsführungen getrennt darzustellen.

    Für die Erstellung des Verkehrszeichenplans können geeignete Regelpläne der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet werden. Diese müssen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Bei größeren oder umfangreicheren Bauvorhaben kann zusätzlich eine Beschreibung des vorgesehenen Bauablaufs erforderlich sein. Bei geplanten Lichtzeichenanlagen sind außerdem die erforderlichen Signallage- und Signalzeitenpläne vorzulegen.

    Je nach Art und Umfang der Arbeitsstelle können weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.

  • Antrag rechtzeitig stellen

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig - mindestens aber 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeiten - ein. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben, umfangreichen Verkehrsbeeinträchtigungen (z.B. Sperrungen, Beeinträchtigung ÖPNV) und damit verbundenen Umleitungen kann die Prüfung und Abstimmung mit weiteren Stellen zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.  

    Eine frühzeitige Antragstellung hilft dabei, Rückfragen zu klären und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig festzulegen.

Kontakt

Für Fragen zu verkehrsbehördlichen Anordnungen für Straßenbaustellen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Minden-Lübbecke erreichen Sie uns unter:

straßenbaustellen@minden-lübbecke.de