Veranstaltungen auf Straßen
Sie planen ein Straßenfest, einen Festumzug, eine Sportveranstaltung oder eine ähnliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen?
Damit Besucherinnen und Besucher möglichst keinen Verkehrsgefahren ausgesetzt werden und der allgemeine Straßenverkehr nicht übermäßig beeinträchtigt wird, ist für bestimmte Veranstaltungen eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Wann wird eine Erlaubnis benötigt?
Eine Erlaubnis ist erforderlich, wenn öffentliche Straßen über das übliche Maß hinaus genutzt werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der normale Straßenverkehr durch die Anzahl oder das Verhalten der Teilnehmenden oder durch die Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen gehören insbesondere:
- Volksläufe und Volkswanderungen, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen oder bei denen Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen genutzt werden
- Radsportveranstaltungen, wie Volksradfahrten, Radtourenfahrten und Radrennen
- Festumzüge, beispielsweise anlässlich von Schützenfesten, Vereinsjubiläen oder Heimatfesten
- Straßenfeste und Jahrmärkte
- Motorsportliche Veranstaltungen, wie Rallyes, Slalomwettbewerbe oder Orientierungsfahrten
Bitte beachten Sie: Rennen mit Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme von diesem Verbot kann ausschließlich durch die Bezirksregierung gestattet werden.
Welche Maßnahmen können erforderlich sein?
Das Straßenverkehrsamt prüft, welche verkehrsregelnden Maßnahmen für die sichere Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind.
Dazu gehören beispielsweise:
- die Entwicklung von Parkkonzepten für Großveranstaltungen
- die Einrichtung von Straßensperrungen
- die Anordnung von Halteverboten
- weitere erforderliche Verkehrsbeschränkungen
Grundsätzlich sollen Veranstaltungen möglichst auf weniger bedeutsamen Straßen stattfinden, damit der allgemeine Straßenverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Zuständigkeit
Welche Behörde für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung zuständig ist, hängt davon ab, wo die Veranstaltung stattfindet.
Zuständigkeit der Stadtverwaltungen
Findet Ihre Veranstaltung ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes einer der folgenden Städte statt, stellen Sie den Antrag bitte bei der jeweiligen Stadtverwaltung:
- Minden
- Petershagen
- Porta Westfalica
- Bad Oeynhausen
- Lübbecke
- Espelkamp
Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist zuständig für:
- Veranstaltungen im übrigen Kreisgebiet
- Veranstaltungen, die nicht auf das Gebiet einer einzelnen Stadt beschränkt sind
- Veranstaltungen, die über die Grenzen des Kreisgebietes hinausgehen
Antragsverfahren und Bearbeitungszeit
Vor der Entscheidung über Ihren Antrag werden verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt, deren Interessen durch die geplante Veranstaltung betroffen sein könnten.
Dazu gehören insbesondere die Polizei und die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung kann dieses Abstimmungsverfahren bis zu 2 Monate dauern.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb möglichst frühzeitig, damit ausreichend Zeit für die erforderlichen Prüfungen und Abstimmungen bleibt.





