Ausländische Fahrerlaubnisse
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen und diesen in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchten, gelten je nach Ausstellungsstaat unterschiedliche Anforderungen.
Unterschieden wird zwischen Führerscheinen aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten, Führerscheinen aus Staaten der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung und Führerscheinen aus Drittstaaten.
Umschreibung von Führerscheinen aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten
Für die Umschreibung eines Führerscheins aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges EU-Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform
- gültiger ausländischer Führerschein im Original
Umschreibung von Führerscheinen aus Staaten der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat sind, dürfen mit diesem Führerschein ein halbes Jahr Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen.
Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Für die Umschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges EU-Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform
- gültiger ausländischer Führerschein im Original
- Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Name und Adresse der Fahrschule, siehe Anlage 11
Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten
Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sind, dürfen mit diesem Führerschein ein halbes Jahr Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland führen.
Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Für die Umschreibung ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung erforderlich.
Für die Umschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges EU-Ausweisdokument
- Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform
Das Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein. - Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe
- Name und Adresse der Fahrschule
- Sehtestbescheinigung
- gültiger ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch einen in Deutschland gerichtlich zugelassenen Übersetzungsdienst oder alternativ durch den ADAC
Auf die Übersetzung kann verzichtet werden, insbesondere bei neueren Kartenmodellen oder Führerscheinen in englischer Sprache.
Zusätzliche Unterlagen bei Lkw- oder Bus-Klassen
Bei Lkw- oder Bus-Klassen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
- allgemeinmedizinisches Gutachten
- Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung, nur bei Bus-Klassen
- Führungszeugnis der Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde, nur bei Bus-Klassen
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