Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Fahrerkarte

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Für den Betrieb des digitalen Fahrtenschreibers wird eine Fahrerkarte benötigt. Auf der Fahrerkarte werden Lenk- und Ruhezeiten sowie Identitätsdaten der Fahrerin oder des Fahrers gespeichert.

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte ist direkt bei der Führerscheinstelle in Minden zu stellen.

Neben der Antragstellung beim Straßenverkehrsamt besteht auch die Möglichkeit, den Antrag über das Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers abzugeben. Ausgenommen hiervon ist Minden.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm, Frontansicht, in Papierform
    Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Versand oder Abholung der Fahrerkarte

Wird der Antrag persönlich durch die Antragstellerin oder den Antragsteller unter Vorlage der Original-Unterlagen abgegeben, kann auf Antrag die Fahrerkarte direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Antragstellerin oder den Antragsteller gesandt werden.

Hierfür ist neben der üblichen Antragsgebühr in Höhe von 41,00 Euro eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro zu zahlen.

Wird der Antrag durch eine beauftragte Person gestellt, muss die Fahrerkarte persönlich durch die Antragstellerin oder den Antragsteller bei der Führerscheinstelle in Minden abgeholt werden.

Voraussetzung: EU-Kartenführerschein

Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins.

Ist die Antragstellerin oder der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Führerscheins, muss dieser gleichzeitig mit der Fahrerkarte beantragt werden.

Hierzu ist das persönliche Erscheinen der Antragstellerin oder des Antragstellers bei Aufnahme des Antrags zwingend erforderlich.

Unterlagen für den Kartenführerschein

Für die Beantragung des Kartenführerscheins werden folgende Unterlagen benötigt:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm, Frontansicht, in Papierform
    Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bei der Antragsaufnahme ist für die Ausstellung des Führerscheins eine Gebühr in Höhe von 26,50 Euro zu erheben.