Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Bei einer Ersterteilung wird eine Fahrerlaubnis zum ersten Mal erteilt. Das bedeutet, dass bisher noch keine Fahrerlaubnis einer anderen Klasse vorhanden ist.
Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklasse eine weitere Führerscheinklasse beantragt wird.
Der erste Schritt bei einer Ersterteilung oder Erweiterung führt in der Regel zur Fahrschule. Dort findet nicht nur die Ausbildung statt, sondern zu Beginn auch eine ausführliche Beratung.
Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Bitte legen Sie dabei einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Klassen A, A2, A1, AM, L, T, B und BE
Für diese Klassen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Nachweis mit 9 Stunden
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm in Papierform
Die Sehtestbescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
Klassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE
Für diese Klassen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Erste-Hilfe-Nachweis mit 9 Stunden
- augenärztliches Zeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen, zum Beispiel vom Hausarzt
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm in Papierform
Die ärztlichen Untersuchungen, also die Untersuchung beim Augenarzt und beim Hausarzt, können auch von einem Betriebsarzt durchgeführt werden, wenn dieser dafür entsprechend ausgestattet ist.
Das augenärztliche Zeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Zusätzliche Unterlagen für D-Klassen
Bei den D-Klassen ist zusätzlich ein sogenannter Leistungstest erforderlich.
Dabei handelt es sich um einen Nachweis über besondere Anforderungen hinsichtlich:
- Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, zum Beispiel beim TÜV, durchgeführt werden. Sie kann auch bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner erfolgen, wenn dieser dafür technisch ausgestattet ist.
Eine Liste mit entsprechenden Ärztinnen und Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich.
Beim Erwerb von D-Klassen ist außerdem ein Führungszeugnis der Belegart O erforderlich. Dieses dient zur Vorlage bei einer Behörde und ist bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Personen mit Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen
Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor der Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen.
So kann geklärt werden, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten vorgelegt werden müssen.
Abgabe des Antrags
Der Antrag muss mit den entsprechenden Unterlagen persönlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde abgegeben werden.
Fahrschulen sind berechtigt, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und nach Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Weiteres Verfahren
Nach Eingang des Antrags prüft das Straßenverkehrsamt durch eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis entgegenstehen.
Wenn keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wird der Antrag an den TÜV Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung weitergeleitet.
Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohnort, Beschäftigungsort oder Schulort abzulegen.
Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist dem Straßenverkehrsamt ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule vorzulegen.
Soll die Prüfung aus anderen Gründen außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld abgelegt werden, ist dies nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich.
Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.
Bearbeitungszeit
Von der Antragstellung bis zum Absenden des Prüfauftrags an den TÜV vergehen in der Regel 6 Wochen.
Bitte stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.
Gebühren
Die Gebühren für die Ersterteilung oder Erweiterung hängen im Einzelfall von der beantragten Klasse und von bereits vorhandenen Fahrerlaubnisklassen ab.
Die Gebühr beträgt mindestens 45,10 Euro.
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.





