Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Die Verlängerung ist bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen erforderlich. Dazu gehören die Klassen C1, C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE.
Klassen C1, C1E, C und CE
Seit 1999 sind die C-Klassen zeitlich befristet. Ausgenommen sind die Klassen C1 und C1E, wenn die Erteilung vor dem 01.01.1999 erfolgt ist.
Eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre ist auf Antrag möglich.
Antragstellung für C-Klassen
Der Antrag ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnsitz oder direkt bei der Führerscheinstelle in Minden zu stellen.
Benötigte Unterlagen für C-Klassen
Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm, Frontansicht, in Papierform
Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Bearbeitungszeit und Gebühren für C-Klassen
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Die Gebühr beträgt 45,10 Euro.
Klassen D1, D1E, D und DE
Wie bei den C-Klassen sind auch die D-Klassen auf 5 Jahre befristet. Sie können auf Antrag um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden.
Antragstellung für D-Klassen
Der Antrag auf Verlängerung der D-Klassen ist persönlich beim Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnsitz oder direkt bei der Führerscheinstelle in Minden zu stellen.
Benötigte Unterlagen für D-Klassen
Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Führungszeugnis der Belegart 0
Dieses ist beim Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. - augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus: Leistungstest
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm, Frontansicht, in Papierform
Das Lichtbild darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Leistungstest bei D-Klassen
Bei einer Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ist ein sogenannter Leistungstest erforderlich.
Dabei handelt es sich um einen Nachweis über besondere Anforderungen hinsichtlich:
- Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, zum Beispiel beim TÜV, durchgeführt werden.
Sie kann auch bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner vorgenommen werden, wenn dieser dafür technisch ausgestattet ist.
Eine Liste mit entsprechenden Ärztinnen und Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich.
Bearbeitungszeit und Gebühren für D-Klassen
Zwischen Antragstellung und Aushändigung des verlängerten Führerscheines liegt eine Bearbeitungszeit von rund 6 bis 8 Wochen.
Die Gebühr beträgt 45,10 Euro.





