Ersatzführerschein bei Diebstahl/ Verlust
Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.
Bei einem Diebstahl wird empfohlen, zunächst einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen abzuwarten. Erfahrungsgemäß tauchen viele Führerscheine in dieser Zeit wieder auf.
Antragstellung
Der Antrag kann im Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer der folgenden Städte oder Gemeinden haben, können Sie den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen:
- Espelkamp
- Hille
- Hüllhorst
- Lübbecke
- Porta Westfalica
- Preußisch Oldendorf
- Rahden
- Stemwede
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- aktuelles biometrisches Passbild in Papierform
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wenn sowohl der Führerschein als auch der Personalausweis abhandengekommen sind und kein Reisepass vorhanden ist, können Sie sich bei der zuständigen Stadtverwaltung einen vorläufigen Ausweis mit Lichtbild ausstellen lassen.
Mit diesem vorläufigen Ausweis kann anschließend der Führerschein beantragt werden.
Wenn der Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt wurde
Wurde der letzte Führerschein nicht vom Kreis Minden-Lübbecke ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich.
Diese kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die den letzten Führerschein ausgestellt hat.
Bei der Antragstellung wird in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist jedoch nicht im Ausland gültig.
Gebühren
Der Ersatzführerschein kostet 40,50 Euro.
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.





