Fahrerlaubnis auf Probe
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese zunächst auf Probe erteilt. Dies gilt nicht für die Klassen M, L und T.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie kann jedoch bei Verkehrsverstößen verlängert werden.
Maßnahmen bei Auffälligkeiten in der Probezeit
Maßnahmen innerhalb der Probezeit werden angeordnet bei:
- einer Zuwiderhandlung nach Abschnitt A oder
- zwei Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B
Grundlage ist die Anlage 12 zu § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40,00 Euro geahndet wurden.
Beispiele für Verstöße nach Abschnitt A
Zu den Verstößen nach Abschnitt A gehören zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- Überholen im Überholverbot
- Fahren ohne Betriebserlaubnis
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Missachtung der Vorfahrt
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Unfallflucht
- Nötigung
- Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung
Beispiele für Verstöße nach Abschnitt B
Zu den Verstößen nach Abschnitt B gehören zum Beispiel:
- Kennzeichenmissbrauch
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes
- Gefährdung anderer durch Wenden oder Rückwärtsfahren
- Überschreitung des Termins zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate
- Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes
Erste Auffälligkeit
Beim ersten Mal, also bei einem Verstoß nach Abschnitt A oder zwei Verstößen nach Abschnitt B, fordert die Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf.
Dabei kann es sich handeln um:
- ein Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Kosten: etwa 300,00 Euro - ein Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Kosten: etwa 250,00 Euro
Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Zweite Auffälligkeit
Beim zweiten Mal, also erneut bei einem Verstoß nach Abschnitt A oder zwei Verstößen nach Abschnitt B, wird eine Verwarnung ausgesprochen.
Außerdem wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Für die Teilnahme gibt es einen Abzug von 2 Punkten.
Dritte Auffälligkeit
Beim dritten Mal, also erneut bei einem Verstoß nach Abschnitt A oder zwei Verstößen nach Abschnitt B, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung ist frühestens nach 3 Monaten möglich.
Maßgeblicher Zeitpunkt
Maßgeblich für die Anordnung der genannten Maßnahmen ist der jeweilige Tattag.
Dabei ist es unerheblich, ob seit der Tat inzwischen längere Zeit vergangen ist oder die Probezeit bereits abgelaufen ist.
Aufbauseminar
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist zwingend erforderlich. Gleichzeitig wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Wird die Teilnahmebescheinigung nicht bis zu dem von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzten Termin vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Aufbauseminar wird in Gruppen von 6 bis 12 Personen von Fahrschulen mit entsprechender Erlaubnis durchgeführt.
Es muss mindestens 2 Wochen dauern und darf längstens 4 Wochen dauern.
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten durchgeführt.
Verkehrspsychologische Beratung
Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig.
Sie führt zu einem Abzug von 2 Punkten, wenn der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Beratung eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird.
Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn die Beraterin oder der Berater dies für erforderlich hält.
Nach einschlägigen Untersuchungen liegen die Ursachen von Verkehrszuwiderhandlungen bei Inhaberinnen und Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe weniger in mangelnden Kenntnissen der Verkehrsvorschriften. Häufig liegt die Ursache vielmehr in einem unzureichenden Bewusstsein für die Gefahren des Straßenverkehrs.
Durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung sollen Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber dazu veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen. Außerdem soll die Bereitschaft entwickelt werden, diese Mängel abzubauen.





