Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Führerscheinumtausch

Seit dem 19.01.2013 gelten EU-weit neue Fahrerlaubnisklassen. Neu geregelt wurden insbesondere die Motorradklassen.

Erstmalig wurde ab dem 19.01.2013 außerdem die Gültigkeit von ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Fahrerlaubnisdokumenten auf 15 Jahre beschränkt.

Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Eine erneute Prüfung oder eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung ist dabei nicht erforderlich. Ausgenommen hiervon sind die C- und D-Klassen.

Auch das Fahrerlaubnisdokument, der sogenannte Kartenführerschein, hat seit dem 19.01.2013 ein neues Aussehen.

Pflichtumtausch alter Führerscheine

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen spätestens bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Das gilt sowohl für Kartenführerscheine als auch für die alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine.

Der Umtausch erfolgt nach bestimmten Fristen.

Papierführerscheine

Für Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin oder des Fahrerlaubnisinhabers.

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Kartenführerscheine

Für Kartenführerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber mit Kartenführerschein, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins, wenn dieser bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde.

Empfehlung bei Reisen ins Ausland

Schon jetzt wird ein Umtausch der alten Papierführerscheine für Reisen ins Ausland empfohlen.

Es gibt immer wieder Hinweise von Inhaberinnen und Inhabern alter Papierführerscheine, dass es mit dem grauen oder rosafarbenen Führerschein im Ausland zu Schwierigkeiten kommen kann, zum Beispiel beim Leihen eines Autos.

Bitte beachten Sie außerdem: Internationale Führerscheine dürfen nur für Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden.

Antragstellung

Anträge können bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Straßenverkehrsamt Minden gestellt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • aktuelles biometrisches Passbild in Papierform
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Der alte Führerschein kann bei der Antragstellung behalten werden.

Der neue Führerschein kann anschließend wahlweise beim Straßenverkehrsamt oder bei den Städten und Gemeinden abgeholt werden.

Auf Wunsch kann der alte Führerschein bei Aushändigung des neuen Führerscheins entwertet zurückgegeben und behalten werden.

Gebühren

Der reine Umtausch eines Führerscheins kostet 26,50 Euro.

Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.