Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer einen Krankenkraftwagen führen möchte oder in einem Kraftfahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Diese wird auch Personenbeförderungsschein genannt.
Dies gilt, wenn für die Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, zum Beispiel für Taxi oder Mietwagen.
Der Personenbeförderungsschein wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 21 Jahre.
Außerdem muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre bestehen.
Wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen beschränkt, beträgt das Mindestalter 19 Jahre. In diesem Fall muss die Klasse B seit mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre bestehen.
Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheines ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Personenbeförderungsschein, falls vorhanden
- Führungszeugnis der Belegart 0
Dieses ist beim Bürgerbüro der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen. - bei Erteilung des Personenbeförderungsscheines für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten vom Augenarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Hausarzt oder Betriebsarzt beziehungsweise Arbeitsmediziner
- bei Ersterwerb und bei Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Leistungstest
- vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr: Nachweis der Fachkunde
Leistungstest
Bei einem Ersterwerb und bei einer Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr ist ein sogenannter Leistungstest erforderlich.
Dabei handelt es sich um einen Nachweis über besondere Anforderungen hinsichtlich:
- Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Diese psychologische Untersuchung kann bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, zum Beispiel beim TÜV, durchgeführt werden.
Sie kann auch bei einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner vorgenommen werden, wenn dieser dafür technisch ausgestattet ist.
Eine Liste mit entsprechenden Ärztinnen und Ärzten ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke erhältlich.
Nachweis der Fachkunde
Vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr ist ein Nachweis der Fachkunde vorzulegen.
Einzelheiten hierzu hat der Gesetzgeber bislang noch nicht geregelt.
Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheines.
Ist die Antragstellerin oder der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Führerscheines, muss dieser gleichzeitig mit dem Personenbeförderungsschein beantragt werden.
Hierzu ist das persönliche Erscheinen bei Aufnahme des Antrages zwingend erforderlich.
Unterlagen für den Kartenführerschein
Für die Beantragung des Kartenführerscheines werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm in Papierform
- Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei der Antragsaufnahme ist für die Ausstellung des Führerscheines eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu erheben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit des Antrages auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt rund 6 bis 8 Wochen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt:
- 45,10 Euro für die Erteilung beziehungsweise erneute Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit
- 38,00 Euro für die Verlängerung





