Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Außerbetriebsetzung
(Kfz-Abmeldung)

Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden?
Dann können Sie die Außerbetriebsetzung bei den Zulassungsstellen in Minden oder Lübbecke beantragen.

Nach der Außerbetriebsetzung ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen. Es darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.


  • Benötigte Unterlagen

    Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie:

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
    • die Kennzeichenschilder des Fahrzeug
  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 17,40 Euro.

    Wenn Sie Ihr Kennzeichen reservieren möchten, entstehen zusätzliche Gebühren.

  • Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung

    Für die Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie:

    • Kennzeichenschilder mit den neuen Stempelplaketten, die seit dem 01.01.2015 vorgeschrieben sind
    • die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem neuen Sicherheitsaufkleber (01.01.2015)
    • die freigelegte Sicherheitsnummer der Stempelplakette oder Stempelplaketten auf dem Kennzeichen
    • die freigelegte Sicherheitsnummer der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Möglichkeit, den Sicherheitscode abzuschreiben oder den DataMatrix-Code einzuscanne

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Abmeldung über das Serviceportal online vornehmen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

  • Wichtige Hinweise zum Kennzeichen

    Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen grundsätzlich vom Fahrzeug getrennt. Das bedeutet: Das Kennzeichen kann kurze Zeit nach der Außerbetriebsetzung wieder für andere Personen oder andere Fahrzeuge vergeben werden.

    Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen später wieder für dasselbe Fahrzeug verwenden möchten, können Sie es bei der Außerbetriebsetzung reservieren lassen.

    Die Reservierung ist möglich:

    • für denselben Halter
    • für dasselbe Fahrzeug
    • für die Dauer von 12 Monaten
    • gegen eine Gebühr von 2,60 Euro

    Bitte klären Sie deshalb vor der Außerbetriebsetzung, ob das Kennzeichen reserviert werden soll.

    Eine Verlängerung der Reservierungsfrist ist nicht möglich.

  • Hinweis bei auswärtigen Kennzeichen

    Sie können auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen abmelden. 
    Bei der Außerbetriebsetzung von auswärtigen Kennzeichen ist eine Reservierung bei uns leider nicht möglich.

    Wenn Sie ein auswärtiges Kennzeichen reservieren möchten, muss die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde erfolgen, die das Kennzeichen ursprünglich zugeteilt hat.