Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Erstzulassung von Importfahrzeugen

Sie möchten ein Fahrzeug aus dem Ausland erstmals in Deutschland zulassen?
Dann benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob das Fahrzeug aus einem EU-/EG-Staat oder aus einem Nicht-EU-/Nicht-EG-Staat kommt.

  • Grundsätzlich benötigte Unterlagen

    Für die Erstzulassung eines Importfahrzeugs benötigen Sie grundsätzlich:

    • elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
      Die eVB-Nummer besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • gültiger HU-Prüfbericht
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat

    Die Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat und die Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

  • Zusätzlich bei Fahrzeugen aus EU-/EG-Staaten

    Wenn das Fahrzeug in einem EU-/EG-Staat erworben wurde, benötigen Sie zusätzlich:

    • ausländische Fahrzeugpapiere
    • bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Kennzeichen, sofern vorhanden
    • EG-Typgenehmigung, auch COC-Dokument genannt
      COC steht für Certificate of Conformity.
    • Originalrechnung

    Liegt keine EG-Typgenehmigung vor, benötigen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, zum Beispiel vom TÜV.

  • Zusätzlich bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-/Nicht-EG-Staaten

    Wenn das Fahrzeug außerhalb der EU/des EG-Raums erworben wurde, benötigen Sie zusätzlich:

    • ausländische Fahrzeugpapiere
    • bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Kennzeichen, sofern vorhanden
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, zum Beispiel vom TÜV
    • Originalrechnung
    • Verzollungsnachweis, sofern vorhanden
  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 43,50 Euro.

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.