Wiederzulassung
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen?
Die Wiederzulassung können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen.
Eine Wiederzulassung betrifft Fahrzeuge, die bereits zugelassen waren und später außer Betrieb gesetzt wurden.
Benötigte Unterlagen
Für die Wiederzulassung benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
mit dem Vermerk über die Außerbetriebsetzung - bei Fahrzeugen, die bereits vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurden: die Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
Die eVB-Nummer besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer. - gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat
Die Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat und die Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 24,50 Euro.
Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.





