Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

KFZ-Halterauskünfte

Sie möchten eine Auskunft zu einer Fahrzeughalterin oder einem Fahrzeughalter erhalten?
Halterauskünfte werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.

Damit eine Auskunft erteilt werden kann, müssen Sie darlegen, warum Sie die Daten benötigen.


  • Voraussetzungen

    Eine Halterauskunft kann erteilt werden, wenn die Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt werden, zum Beispiel zur:

    • Geltendmachung von Rechtsansprüchen
    • Sicherung von Rechtsansprüchen
    • Vollstreckung von Rechtsansprüchen
    • Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen
    • Erhebung einer Privatklage wegen eines im Straßenverkehr begangenen Verstoßes

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag schriftlich und nachvollziehbar.

  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,10 Euro