KFZ-Halterauskünfte
Sie möchten eine Auskunft zu einer Fahrzeughalterin oder einem Fahrzeughalter erhalten?
Halterauskünfte werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt.
Damit eine Auskunft erteilt werden kann, müssen Sie darlegen, warum Sie die Daten benötigen.
Voraussetzungen
Eine Halterauskunft kann erteilt werden, wenn die Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt werden, zum Beispiel zur:
- Geltendmachung von Rechtsansprüchen
- Sicherung von Rechtsansprüchen
- Vollstreckung von Rechtsansprüchen
- Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen
- Erhebung einer Privatklage wegen eines im Straßenverkehr begangenen Verstoßes
Bitte begründen Sie Ihren Antrag schriftlich und nachvollziehbar.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 5,10 Euro





