Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Online-Zulassungsbehörde

Einige Zulassungsangelegenheiten können Sie auch online erledigen. Dafür steht Ihnen unser Bürgerservice-Portal zur Verfügung.

Über das Portal können Sie zum Beispiel eine Online-Zulassung oder eine Online-Abmeldung vornehmen. Die Nutzung ist unabhängig von unseren Öffnungszeiten möglich.

  • Vorraussetzungen für die Online-Zulassungsbehörde

    • stabile Internetverbindung
    • aktueller Browser, zum Beispiel Chrome, Firefox, Safari oder Edge
    • Personalausweis mit Online-Funktion
    • Ausweis-App 2 (in jedem App-Store erhältlich)
    • ​elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und Pin

Wichtig:
Für eine Online-Außerbetriebsetzung, also die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs, wird kein Ausweisdokument benötigt.

Seit dem 1. September 2023 werden für internetbasierte Zulassungsvorgänge Gebühren erhoben. Diese liegen teilweise deutlich unter den Gebühren, die bei einer Bearbeitung am Schalter entstehen.

Online-Anmeldung

Eine Online-Abmeldung ist möglich, wenn das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde.

Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, haben die notwendigen verdeckten Sicherheitscodes:

  • auf den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder
  • auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein

Diese Sicherheitscodes werden für die Online-Abmeldung benötigt.

Online-Abmeldung

Auch für die Online-Anmeldung muss das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.

Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, verfügen über die notwendigen verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Außerdem benötigen Sie einen Drucker, wenn Sie nach der Online-Zulassung direkt losfahren möchten. Den vorläufigen Zulassungsnachweis müssen Sie ausdrucken und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

Sie möchten mehr über die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, erfahren?
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr. Dort steht Ihnen auch ein erklärendes Video zur Verfügung.

So funktioniert "i-Kfz"

"i-Kfz" in 7 Schritten