Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vornehmen lassen?
Dann müssen diese Änderungen gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Das gilt zum Beispiel, wenn technische Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug durch eine Prüforganisation abgenommen wurden und anschließend in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden müssen.
Benötigte Unterlagen
Für den Eintrag technischer Änderungen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,70 Euro.
Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.





