Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Eintrag technischer Änderungen in die Fahrzeugpapiere

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vornehmen lassen?
Dann müssen diese Änderungen gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Das gilt zum Beispiel, wenn technische Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug durch eine Prüforganisation abgenommen wurden und anschließend in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden müssen.

  • Benötigte Unterlagen

    Für den Eintrag technischer Änderungen benötigen Sie:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I, früher: Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 12,70 Euro.

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.