Zulassung von fabrikneuen Fahrzeugen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen?
Die Zulassung können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen. Bitte bringen Sie dafür die erforderlichen Unterlagen mit.
Benötigte Unterlagen
Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
- COC-Dokument, also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
- elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
Diese besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer. - Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat
Den Vordruck für die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadbereich.
Sollten Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland anmelden wollen schauen Sie sich Erstzulassung von Importfahrzeugen an.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,60 Euro.
Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.





