Sttraßenverkehrsamt Minden seitlich fotografiert
© Ronny Scherer
Straßebverkehrsamt Lübbecke Wartebereich
© Kevin Kracht
Straßenverkehrsamt Lübbecke Seitlich von vorne fotografiert
© Kevin Kracht
Schild mit der Aufschrift "Information"
© Ronny Scherer
Wartebereich des Straßebverkehrsamtes Minden
© Ronny Scherer
Raum mit Arbeitsplätzen
© Ronny Scherer

Zulassung von fabrikneuen Fahrzeugen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen?
Die Zulassung können Sie bei der Zulassungsstelle beantragen. Bitte bringen Sie dafür die erforderlichen Unterlagen mit.

  • Benötigte Unterlagen

    Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs benötigen Sie:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II, früher: Fahrzeugbrief
    • COC-Dokument, also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
    • elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer
      Diese besteht aus einer 7-stelligen Referenz- oder PIN-Nummer.
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Erledigung durch eine andere Person: Vollmacht oder Einverständniserklärung
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die die Vollmacht erteilt hat

    Den Vordruck für die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Downloadbereich.

    Sollten Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus dem Ausland anmelden wollen schauen Sie sich Erstzulassung von Importfahrzeugen an.

  • Gebühren

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,60 Euro.

    Weitere Gebühren können entstehen, wenn zusätzlicher Erfassungsaufwand erforderlich ist.